Mickey Rourke in „Franziskus“
Mickey Rourke in „Franziskus“ (© IMAGO / Everett Collection)

Kampf für den guten Film

Notizen zur Rezeption und Umsetzung der Enzyklika „Vigilanti Cura“ in Deutschland

Veröffentlicht am
29.06.2026 - 14:20:33
Diskussion

Vor 90 Jahren wurde ein zentrales Dokument der katholischen Filmarbeit veröffentlicht: Die Enzyklika „Über die Lichtspiele (Vigilanti cura)“ von Papst Pius XI. Der Papst forderte darin die Bischöfe aller Länder auf, nach dem Vorbild der US-amerikanischen „Legion of Decency“ weltweit Aktionen für ein moralisch einwandfreies Filmangebot zu starten. Die Bischöfe sollten dafür nationale Revisionsbüros einrichten, Filmbewertungen nach moralischen Kategorien veröffentlichen und die Katholiken ein Versprechen abgeben lassen, dass sie sich beim Filmbesuch von den kirchenamtlichen Filmbewertungen leiten lassen.

 

 

Die Filmenzyklika „Vigilanti cura“ von Papst Pius XI. wurde in Deutschland in den kirchlichen Amtsblättern und in der Presse veröffentlicht, unter anderen auch in der katholischen „Film-Rundschau“. Katholiken, die sich in der Filmarbeit engagierten, begrüßt das Lehrschreiben, das allerdings nicht als wesentlich neuer Impuls wahrgenommen wurde. Richard Muckermann, der Herausgeber und Redakteur der „Film-Rundschau“, der zusammen mit seinem Bruder Friedrich Muckermann S.J. zu den wichtigsten Protagonisten der katholischen Filmarbeit in den 1920er- und 1930er-Jahre gehörte, beurteilte das päpstliche Schreiben als wichtige Unterstützung – aber eben für vieles, was in Deutschland bereits umgesetzt worden war: „Damit ist all denen eine große Freude und starke Hoffnung und frischer Mut gegeben, die unentwegt seit zwei Jahrzehnten im Sinne dieses Rundschreibens für den guten Film, für die Erziehung des Publikumsgeschmacks, für Kultur und Sitte gearbeitet, gekämpft und gelitten haben. Vieles von dem, was im päpstlichen Rundschreiben als praktische Forderung formuliert ist, wurde von ihnen seit Jahren bereits verwirklicht.“ (Film-Rundschau, 12. Jg., Nr. 29, 16.7.1936)

Vorstellung der Film-Enzyklika in der „Film-Rundschau“
Vorstellung der Film-Enzyklika in der „Film-Rundschau“ (© Film-Rundschau)

 

Über die Zeit vor der Enzyklika schreibt sein Bruder Friedrich Muckermann in seinen Erinnerungen: „Es dämmerte die Erkenntnis, dass der Film seine eigene Sendung habe. Er musste nur nach und nach in bessere und reinere Hände kommen. Es musste das Geschäft gezwungen werden zur Anerkennung moralischer und künstlerischer Werte. Volksunterhaltung und Volkserziehung mussten einander begegnen. Der Weltkatholizismus hat in allen Ländern seinen Anteil an dieser Entwicklung, und der deutsche Katholizismus ist hier qualitativ und quantitativ lange an der Spitze gewesen.“ (Muckermann 1973: 280)

 

Katholische Filminitiativen vor der Enzyklika

An dieser Stelle ist eine Rückblende sinnvoll, denn die päpstliche Enzyklika scheint nur die Leistungen der „Legion of Decency“ zu kennen und anzuerkennen. In Deutschland aber hatte es seit Beginn des 20. Jahrhunderts in katholischen Kreisen umfangreiche Aktivitäten in Bezug auf den Film gegeben, immer unter dem Doppelaspekt der Abwehr von Gefahren, aber auch der Nutzung der Möglichkeiten des Mediums im Sinne des kirchlichen Auftrags. So gab es vor 1936 in Deutschland bereits Befassungen der Amtskirche mit Problemen des Films. Unter anderem beschloss die Bischofskonferenz 1931 in Bezug auf das seelsorgerische Wirken der Pfarrer: „Die Gefahren des Kinos sind in der Kirche und Schule den Erwachsenen und Kindern eindringlich vorzuhalten“ (Akten Fuldaer Bischofskonferenz 1985: 215). Daneben gab es aber ein großes Engagement von filminteressierten Laien. Auf Katholikentagen, bei den Lehrerverbänden und anderen Einrichtungen wurde das Thema aufgegriffen.

Die praktische Filmarbeit hatte sich bereits auf allen Gebieten entwickelt. So gab es katholische Produktionsfirmen, etwa Leo Film, die Stella Maris Filmgesellschaft oder die Caritas Lichtspielgesellschaft. In den Händen von Orden entwickelten Filmproduktionen sogar ein eigenes Genre, den Missionsfilm. 1909 wurde mit der Lichtbilderei GmbH beim Volksverein für das katholische Deutschland in Mönchengladbach ein Filmverleih gegründet. Dessen „Filmbestand machte die Bestrebungen, Gemeindekinos und private Reformkinos ins Leben zu rufen, überhaupt erst sinnvoll“ (Diederichs 1986: 86). Außerdem entwickelten sich Pfarr- und Vereinskinos als kirchliches Alternativangebot zu den kommerziellen Kinos; 1934 schlossen sie sich zum Katholischen Lichtspielverband zusammen.

„Monsieur Vincent“ wurde als einer der ersten Filme im Filmdienst besprochen
„Monsieur Vincent“ wurde als einer der ersten Filme im Filmdienst besprochen (© IMAGO/Everett Coll.)

 

Doch auch filmpublizistisch waren die Katholiken in Deutschland bereits aktiv. Die heute fast vergessene erste katholische Filmpublikation erschien unter dem Titel „Film und Bild“ (1912-1914) als Hauszeitschrift der Lichtbilderei GmbH und stellte ein zentrales Organ der Kinoreformbewegung dar. Sie erreichte nicht nur die katholische Öffentlichkeit. In der Untersuchung des Filmhistorikers Diederich heißt es: „Regelmäßige, ernsthafte, systematische, unabhängige Filmkritik unternahm bis zum Ersten Weltkrieg einzig die Kinoreformer-Zeitschrift „Bild und Film“. Deren Zwitterstellung, einerseits von der katholischen Kirche finanziertes Reformerblatt. andererseits Teil der Kinobranche mit durchaus ökonomischen Interessen zu sein, erwies sich als produktiver Widerspruch, der das Blatt zum wichtigsten filmkritischen und filmtheoretischen zeitgenössischen Organ machte“ (Diederichs 1986: 165). Die zweite Zeitschrift war die von Richard und Friedrich Muckermann SJ herausgegebene Zeitschrift „Film-Rundschau“ (1924-1941); trotz kleiner Auflage erzeugte sie durch den Abdruck ihrer Kritiken in vielen Tageszeitungen eine erkennbare Wirkung (Muckermann 1973: 281).

In der Enzyklika blieben aber auch internationale Initiativen unerwähnt. 1928 wurde von Laien und Klerikern das „Office Catholique International du Cinéma“ (OCIC) gegründet, die 2001 in der katholischen Medienorganisation SIGNIS aufging. Auch hier war Deutschland wesentlich beteiligt. Der Direktor der Münchner Leo-Film, Georg Ernst, wurde ihr erster Präsident. Der erste internationale Kongress fand 1929 in München statt, mit Friedrich Muckermann als Keynote Speaker. Der Papst hatte die Entstehung des OCIC zwar freundlich begleitet, doch das Verhältnis des Vatikans zu dem Verband war in den 1930er-Jahren recht ambivalent. Der Papst war mehr daran interessiert, eine von den Amtsträgern gesteuerte Aktion in Sachen Film zu initiieren, als eine internationale, wesentlich von Laien getragene Organisation zu unterstützen, die ihren Sitz fern von Rom in Brüssel hatte; nach Diskussionen mit dem Vatikan wurde ein Teilbereich des OCIC, der Missionary Service, in Rom angesiedelt. In den 1930er-Jahren verfolgte der OCIC außerdem die Idee des Aufbaus einer eigenen katholischen Filmproduktion, unter anderem durch die von dem Unternehmer Brenninkmeyer, dem Mitinhaber der Bekleidungskette C&A, gegründete Eidophon Filmgesellschaft, die aber letztlich scheiterte. (della Maggiore 2018: 55f.) Darum distanziert sich der Papst in der Enzyklika auch ausdrücklich von der Idee einer eigenen katholischen Filmproduktion.

 

Beschränkungen in der NS-Zeit

In der NS-Zeit stand die katholische Filmarbeit unter Bobachtung und geriet unter immer stärkere Kontrolle. Für alle Filmeinrichtungen erfolgte eine Zwangseingliederung in das Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda, die sogenannte Reichfilmkammer. Aus den Akten der Gestapo geht hervor, dass die kirchlichen Filmaktivitäten dabei im Blick waren. Man findet viele Berichte über den Lichtspielverein, über Priester, die in Predigten vor allem gegen den Euthanasie-Propagandafilm „Ich klage an“ wetterten, aber auch über die Tendenz, Film in der kirchlichen Jugendarbeit als Mittel der Werteerziehung einzusetzen (Boberach 1971: 38, 314f., 337, 624f., 654, 799f.). Gerade diese Absicht wurde als gefährliches Gegengewicht zu Zielen des NS-Regimes in Bezug auf die Jugenderziehung angesehen.

Nach der Veröffentlichung der Filmenzyklika 1936 war es dem deutschen Episkopat klar, dass eine unmittelbare Umsetzung in Deutschland nicht möglich war. Der für Filmfragen zuständige Bischof Wilhelm Berning und seine Berater entschieden, dass man dem Anliegen der Enzyklika durch die Veröffentlichung von Filmkritiken in der Zeitschrift „Film-Rundschau“ bereits Rechnung trage (Schatten 1997: 51) Die Arbeitsbedingungen für die katholische Filmarbeit wurden zunehmend immer schwieriger. 1940 wurde der Katholische Lichtspielverband aufgelöst; 1941 schloss die Gestapo das OCIC-Büro in Brüssel. Im gleichen Jahr wurde auch die „Film-Rundschau“ eingestellt. Der Herausgeber und Redakteur Richard Muckermann wurde zeitweise inhaftiert; sein Bruder Friedrich Muckermann, der im aktiven Widerstand gegen das NS-Regime stand, war aus Deutschland geflohen.

„Fahrraddiebe“ wurde als Meisterwerk des Humanismus wahrgenommen
„Fahrraddiebe“ wurde als Meisterwerk des Humanismus wahrgenommen (© IMAGO/Everett Collection)

 

Neuorganisation der Filmarbeit nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte ein Neuaufbau der katholischen Filmarbeit. In der umfassenden Neuorganisation der deutschen Gesellschaft spielten die Kirchen als moralische Instanz eine große Rolle. Der Verletzung christlicher Grundwerte in der NS-Zeit, die für die Verfehlungen des Nationalsozialismus verantwortlich gemacht wurden, sollte durch eine Stärkung christlicher Werte wieder wettgemacht werden. Dabei wurde auch das Kino in den Blick genommen, wie Johannes Horstmann in seinem Aufsatz „75 Jahre filmdienst – Vom Amtsblatt zum dialogischen Journal“ ausführlich dargelegt hat.

Kurz nach Kriegsende 1946 wurde die Kirchliche Hauptstelle für Bild- und Filmarbeit gegründet, deren Direktor der aus Düsseldorf stammende Priester Anton Kochs wurde; in den 1930er-Jahren war Kochs zeitweilig der Geschäftsführer des Katholischen Lichtspielverbandes gewesen. Die Umsetzung der Empfehlungen der Filmenzyklika kam durch ein Ineinandergreifen von Initiativen der Amtskirche und der „Kirche von unten“ zustande. Kochs betrachtete die Kirchliche Hauptstelle als das von der Enzyklika geforderte nationale „Filmamt“. Ohne Kenntnis der Enzyklika entstand 1947 die Zeitschrift „Filmdienst der Jugend“, ein Projekt der beiden katholischen Studenten Klaus Brüne aus Solingen und Wilhelm Bettecken aus Wuppertal, die in der Jugendarbeit engagiert waren. Sie hatten eine Publikation für die medienpädagogische Schulung in Jugendgruppen im Sinn. Über die Verbindung mit dem erzbischöflichen Jugendamt in Köln kamen die jungen Redakteure der Zeitschrift dann in Kontakt mit Anton Kochs.

Im November 1948 hatte Kochs erstmals unter dem Titel „Filmdienst. Hinweise für den Filmbesuch“ eine Filmliste nach dem Notensystem des OCIC veröffentlicht (Kirchliche Hauptstelle 1948). Kochs erkannte, dass der „Filmdienst der Jugend“ als offizielles publizistisches Organ der katholischen Filmarbeit die Forderungen der Enzyklika umsetzen konnte. Um den amtlichen Charakter deutlich zu machen, wurde die Katholische Filmkommission gegründet, die als Gremium von Priestern und Laien unter dem Vorsitz von Anton Kochs die Einstufung der Filme nach dem Willen des Papstes vornehmen sollte. (Zur Geschichte der Filmkommission siehe den Beitrag „Wert-Schätzung“ von Reinhold Jacobi) Das Modell einer Filmkommission übernahm man aus Österreich, wo die Bischöfe im Oktober 1947 eine Katholische Filmkommission gegründet hatten. 1949 wurde der „Filmdienst“ so das offizielle Organ der im selben Jahr gegründeten Katholischen Filmkommission für Deutschland. Darin wurde auch ein neues Klassifikationssystem vorgestellt. Der verantwortliche Leiter der Kirchlichen Hauptstelle für Bild- und Filmarbeit, Anton Kochs, erklärte dazu: „Die sittlich-religiöse Bewertung ist einheitlich, die künstlerische Bewertung ist individuell“ (Kochs, in: Film-Dienst, 2. Jg., Lfg. 21, 3. Juni 1949, 1).

Mit der 1000. Besprechung wurde im Editorial des „Film-Dienst“ (4. Jg., Lieferung 2, 15. Januar 1951, 1.) die Trennung von ästhetischer und moralisch-sittlicher Bewertung noch einmal präzisiert. Um „Missverständnisse“ auszuräumen, erfolgte eine formale Trennung der „subjektive[n] Film Würdigung unserer Rezensenten von der moralischen Bewertung der Filme durch die Katholische Filmkommission“, die als fettgedruckter Vermerk am Ende der Rezension erschien. Weiter heißt es: „Im Unterschied zu der formalen Würdigung des signierten Rezensenten, der nur seine persönlichen, individuellen, also irgendwie relativen Gesichtspunkte nennt, stellt die moralische Bewertung bekanntlich das offizielle Urteil der Katholischen Filmkommission für Deutschland heraus, die streng nach den Grundsätzen der christlichen Ethik entscheidet."

„Andrej Rubljow“ über den von Selbstzweifeln geplagten Ikonenmaler
„Andrej Rubljow“ über den von Selbstzweifeln geplagten Ikonenmaler (© IMAGO / Everett Collection)

 

Gründung der Filmliga

Schon 1948, bei der Veröffentlichung einer Filmliste unter dem Titel „Filmdienst. Hinweise für den Filmbesuch“, hatte der Filmbischof Berning die Idee einer Verpflichtung der Katholiken durch ein Filmversprechen nach dem Vorbild der „Legion of Decency“ aufgegriffen: „Alle Katholiken Deutschlands sollen den ernsten und stillen Vorsatz ablegen, oder, wo es möglich ist, in öffentlicher Feier in der Kirche das Versprechen an ihre Seelsorger geben, keinen Film zu besuchen, der ihrem religiösen und sittlichen Leben Gefahr bringen könnte oder welcher Glauben und Sitte des Christentums angreift oder beleidigt.“ (Kirchliche Hauptstelle 1948)

Das Klassifikationssystem, das für die Orientierung der Katholiken die sittlich-moralische Einstufung sichtbar machen sollte, war im Kern durch die Enzyklika bereits skizziert worden, in der der Papst vier Kategorien unterschied: „[Filme, die] erlaubt sind für alle, welche nur mit Vorbehalt, welche schädlich oder positiv schlecht sind.“ Konkrete Klassifikationssysteme entwickelten sich entlang dieser Vorgabe mit konkreten Abstufungen im Einzelnen.

Das System der „Legion of Decency“ sah dabei so aus (Nat. Legion of Decency 1959: VIII):

 

A-1 – Morally Unobjectionable for General Patronage

A-II – Morally Unobjectionale for adults and Adolescents

A-III – Morally Unobjectionable for Adults

B – Morally Objectionale in Part for All

C – Condemned

 

Auf einen OCIC-Kongress 1947 in Brüssel wurde ein Klassifikationssystem verabschiedet, auf das sich der Filmdienst stützte. Es bestand aus vier Grundkategorien, die durch Hinweise auf Einschränkungen (E) intern noch einmal differenziert wurden (Schatten 1997: 70f.):

 

1        Für alle geeignet, also auch für Kinder.

1 E    mit leichten Einschränkungen

2       Für Erwachsene geeignet

2 J     auch für Jugendliche, ab etwa 16 Jahren

2 E    mit Einschränkungen

2 EE mit erheblichen Einschränkungen, darum nur für urteilsfähige erwachsene

3        Abzuraten. Sittlich oder religiös gefährdender Einfluss auf den Durchschnitt der Filmbesucher

4        Abzulehnen. Bekämpft indirekt oder direkt Glauben oder Sitte.

 

Die Gründung der Katholischen Filmliga erfolgte 1951 im Umfeld der Auseinandersetzungen um den Film „Die Sünderin“. Die Katholischen Filmliga diente der Steuerung des Zuschauerverhaltens der Katholiken und erreichte mit mehr als zwei Millionen Mitgliedern eine respektable Öffentlichkeit (vgl. Schatten 1997: 78ff.) Dadurch wurde indirekt auch eine Wirkung auf die Programmgestaltung der Kinos im Sinne strengerer ethischer Maßstäbe ausgeübt, wie der Papst dies in der Enzyklika vorgegeben hatte.

Nach US-amerikanischen Vorbild wurde auch ein „Filmversprechen“ formuliert. In Filmgottesdiensten wurde die Katholiken ermutigt, ein Filmversprechen abzugeben, dessen Kernsätze lauteten: „Ich bekenne mich als katholischer Christ zu der Aufgabe, für Gottes Ordnung auch im Film und Fernsehen einzutreten. Darum verspreche ich, gute Filme nach Kräften zu fördern; jeden Filmbesuch zu unterlassen, der den Glauben gefährdet oder der christlichen Sitte widerspricht; mein Gewissen an der Kirche zu orientieren und die Bewertungen der Filme durch den katholischen „Filmdienst“ zu beachten.“

Das „Filmversprechen“ der Film- und Fernsehliga
Das „Filmversprechen“ der Film- und Fernsehliga (© Film-und-Fernsehliga)

 

Wichtig ist dabei, dass die Förderung guter Filme an erster Stelle steht. Beim Versprechen, das die US-amerikanischen Bischöfe ihren Gläubigen abverlangten, war das anders. Das US-Versprechen legte den Akzent auf eine scharfe Verurteilung der Filmwirtschaft in teilweise krassen Formulierungen: „Ich möchte der „Legion of Decency“ beitreten, die anstößige und verderbliche Filme verurteilt. Ich schließe mich all jenen an, die gegen diese Filme protestieren, da sie eine ernste Bedrohung für die Jugend, das Familienleben, das Vaterland und die Religion darstellen. Ich verurteile aufs Schärfste jene lüsternen Filme, die – neben anderen herabwürdigenden Einflüssen – die öffentliche Moral untergraben und einen Sex-Wahn in unserem Land schüren. Ich werde alles in meiner Macht Stehende tun, um die öffentliche Meinung gegen die Darstellung von Lastern als Normalzustand zu mobilisieren – ebenso wie gegen die Verherrlichung von Kriminellen jeglicher Art zu Helden und Heldinnen und die Präsentation ihrer verkommenen Lebensphilosophie als etwas, das für anständige Männer und Frauen akzeptabel wäre“

 

Hirtenbrief der deutschen Bischöfe zur Filmfrage 1951

Zur Verdeutlichung der Haltung, die die katholische Hierarchie vertrat, ist der Hirtenbrief der deutschen Bischöfe zur Filmfrage (Deutsche Bischöfe 1951) besonders aufschlussreich, der in gewisser Weise das nationale Gegenstück zur päpstlichen Filmenzyklika darstellt. Er wurde erst nach dem Skandal um „Die Sünderin veröffentlicht, ist aber durch die Erfahrungen mit diesem Film geprägt. Auch darin werden die positiven Möglichkeiten des Films ausdrücklich gewürdigt („Eine Reihe guter Filme zeigte die großen Möglichkeiten, die der Film zur echten Menschenbildung besitzt.“ (53)). Der Anlass für den Hirtenbrief ist jedoch der Kampf gegen das Böse: der Film als Instrument der „gottlosen Absichten“ (54) des bösen Feindes. Dabei fallen auch deutliche Worte, ähnlich denen im Filmversprechen der „Legion“. Hingewiesen wird auf Gewaltfilme, unter anderem die „wahre Flut von Kriminalfilmen“ (54), aber auch Filme, die die Moral zersetzen: „Während in allen Teilen unserer Heimat verantwortungsbewusste Männer und Frauen ihre ganze Kraft für den materiellen und seelischen Wiederaufbau einsetzten, liefen in zahlreichen deutschen Kinos Filme, die dem gesunden menschlichen Empfinden, den Forderungen der natürlichen Sittlichkeit und den Grundsätzen des christlichen Gewissens widersprachen“ (54).

Warum gerade ein Film wie „Die Sünderin“ genau dazu passte, wird deutlich, wenn die Unsicherheit über die sittliche Festigkeit der Menschen in der Nachkriegszeit anklingt: „Wie verheerend die Missachtung der Frauenwürde, die Verherrlichung der freien Liebe und des Ehebruchs sich gerade in der Verwirrung der Nachkriegsjahre ausgewirkt haben, ist uns allen offenbar.“ (54) Das Hirtenwort setzt das fort, was in der Debatte um „Die Sünderin" eine Rolle gespielt hatte: Es appelliert an die Verantwortlichen der Filmwirtschaft und fordert das „ganze katholische Volk“ auf, sich zu informieren und speziell die mit „3“ oder „4“ eingestuften Filme nicht zu besuchen. „Ihr wisst nicht, ob ein solcher Film für Euch nicht die nächste Gelegenheit zur Sünde werden kann.“ (56) Damit griffen die deutschen Bischöfe einen Begriff – „Gelegenheit zur Sünde“ – auf, den der Papst eingeführt hatte.

Stein des Anstoßes für die katholische Filmarbeit: „Die Sünderin“ mit Hildegard Knef
Stein des Anstoßes für die katholische Filmarbeit: „Die Sünderin“ mit Hildegard Knef (© Donau)

 

Die ökonomischen Auswirkungen der kirchlichen Filmbewertung waren in den Nachkriegsjahrzehnten deutlich spürbar. Die Filmbranche sah ihre Einnahmen bedroht. Der Filmpublizist Klaus Kreimeier fällte angesichts des spürbaren Erfolgs ein deutliches Urteil über den „Filmdienst“, der zu „einem einflussreichen Organ klerikaler Nachzensur im Dienst besonders reaktionärer Teile der Bourgeoisie“ geworden sei (Kreimeier 1973: 200). Filmtheaterbesitzer, unter denen auch viele Katholiken waren, verzeichneten ein schlechtes Geschäft, wenn die „Filmdienst“-Bewertung zu schlecht war; andererseits gab es aber auch immer den Verdacht, dass eine Verurteilung durch die katholische Filmkommission für manche Kinogänger einen Anreiz darstellte, diesen Film erst recht zu sehen.

Im Laufe der 1960er-Jahre, als sich die Katholische Kirche mit dem II. Vatikanischen Konzil gegenüber der vielfältig gewordenen Welt stärker öffnen wollte, wurden auch die moralischen Filmbewertungen fraglich; 1969 wurden die Wertungsnoten von der Filmkommission abgeschafft, um deutlich zu machen, dass es nicht um eine Bevormundung des Zuschauers, sondern um ein Dialogangebot ging. Näheres dazu in dem Beitrag „Von Abwehrgefechten zu Dialogansätzen“ von Peter Hasenberg.

 

Hinweise

Die Entstehung der Enzyklika und ihre Bedeutung als wegweisendes Dokument der katholischen Filmarbeit wurde im ersten Teil untersucht.

Die Bebilderung des Artikels greift auf Titel aus der "Filmliste des Vatican" zurück, die 1995 aus Anlass des 100. Geburstags des Kinos veröffentlicht wurde und ingesamt 45 besonders empfehlenswerte Werke herausstellt.

 

Literaturverzeichnis

Zitate aus „Vigilanti Cura“ beziehen sich auf die online verfügbare Übersetzung auf der Webseite des Vatikan

Boberach, Heinz (1971): Berichte des SD und der Gestapo über Kirchen und Kirchenvolk in Deutschland 1934–1943, Mainz (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte, Reihe A: Quellen, Bd. 12)

della Maggiore, Gianluca; Subini, Tomaso (2018): Catholicism and Cinema. Modernization and Modernity. Sesto San Giovanni, 2018.

Diederichs, Helmut H. (1986): Anfänge deutscher Filmkritik. Stuttgart. [Diss., Frankfurt/M., 1983].

Kirchliche Hauptstelle für Bild- und Filmarbeit (Hg.) (1948): Filmdienst. Hinweise für den Filmbesuch, Köln, November 1948.

Kreimeier, Klaus (1973): Kino und Filmindustrie in der BRD. Ideologieproduktion und Klassenwirklichkeit nach 1945. Kronberg.

Muckermann, Friedrich (1973): Im Kampf zwischen zwei Epochen. Lebenserinnerungen. Mainz.

National Legion of Decency (1959): Motion Pictures Classified by National Legion of Decency, New York.

Repgen, Konrad (Hg.) (1985): Akten der Fuldaer Bischofskonferenz, II, 1900–1919. Mainz,

Schatten, Thomas (1997): 50 Jahre film-dienst. Ein Beispiel für das Verhältnis von Kirche + Kultur in der Bundesrepublik Deutschland. Düsseldorf/Köln.

Die Deutschen Bischöfe (1951): Das Hirtenwort des deutschen Episkopats zur Filmfrage. In: Katholische Filmkommission für Deutschland (Hg.) (1956): Dokumente katholischer Filmarbeit. Düsseldorf, 53-57.

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