Die 70er Jahre sind eine - was herausragende Skandalfilme angeht - ruhigere Zeit, dennoch gibt es hier eher eine breite Welle von Problemfilmen für die kirchliche Filmkritik: Sex und Gewalt überschwemmen die Kinos. Kasse machen die Aufklärungsfilme von Oswald Kolle, die Sexfilme von "Schulmädchen"- und anderen "Reports" aus diversen Berufssparten oder die Dirndl-Filme eines Alois Brummer. Neben dem Sex schwappt die Welle der Gewalt in den Italo-Western voll ins deutsche Kino. Die Diskussionen bringen eine Umorientierung für die Arbeit der Freiwilligen Selbstkontrolle. Die Kirchen stellen zum 1. 1. 1972 ihre Mitarbeit in der Erwachsenenfreigabe im Rahmen der FSK ein und wirken seitdem nur noch bei der Jugendfreigabe mit (vgl. fd 21/1971, S. 1f). Die Erwachsenenfreigabe, d. h. Filme ab 19 Jahren, wird damit in die Entscheidung der Filmwirtschaft gelegt. Angesichts der Fülle der problematischen Filme richtet die SPIO als weiteres Gremium die sogenannte Juristen-Kommission ein, die der FSK-Freigabe vorgeschaltet war und die strafrechtliche Unbedenklichkeit eines Films prüfen konnte. Der so mit "X" gekennzeichnete Film konnte auch ohne Freigabe für Erwachsene gezeigt werden.