Ich klage an (1941)

Drama | Deutschland 1941 | 124 Minuten

Regie: Wolfgang Liebeneiner

Der Propagandafilm des Dritten Reichs zur Euthanasiefrage. Professor Dr. Thomas Heyt, dessen junge Frau Hanna an multipler Sklerose erkrankt, sucht in seinem pathologischen Forschungsinstitut den Erreger der Krankheit. Als sich Hannas Leiden rasch und qualvoll, ohne jede Aussicht auf Heilung, verschlimmert und sie zu sterben wünscht, verabreicht er ihr die erlösenden Arsentropfen. Der befreundete Hausarzt, der eine Tötung auf Verlangen zunächst verwarf, befürwortet den Gnadentod nachträglich: überzeugt hat ihn das Schicksal eines an Gehirnhautentzündung erkrankten und von ihm behandelten Kleinkindes, das inzwischen blind, taub und "ganz idiotisch" ist. Heyt wird wegen Tötung seiner Frau angeklagt. Sein Schlußwort vor Gericht steigert sich zur flammenden Anklage gegen § 216 des Strafgesetzbuches, in der er die Vollstrecker überwundener Anschauungen und überholter Gesetze anklagt. Der dramaturgisch geschickt gebaute, sehr suggestiv inszenierte Agitationsfilm diente den NS-Behörden zur Rechtfertigung ihrer systematischen Vernichtung von Geisteskranken sowie zur psychologischen Vorbereitung eines "Sterbehilfegesetzes".

Filmdaten

Produktionsland
Deutschland
Produktionsjahr
1941
Produktionsfirma
Tobis
Regie
Wolfgang Liebeneiner
Buch
Eberhard Frowein · Harald Bratt
Kamera
Friedl Behn-Grund · Franz von Klepacki
Musik
Norbert Schultze
Schnitt
Walter von Bonhorst
Darsteller
Heidemarie Hatheyer · Paul Hartmann · Mathias Wieman · Christian Kayßler · Harald Paulsen
Länge
124 Minuten
Kinostart
-
Fsk
ab 18; f
Genre
Drama | Literaturverfilmung
Externe Links
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