© imago/Ronald Grant (Silvana Mangano, Andres Jose Cruz Soublette in "Teorema")

Vom Amtsblatt zum Journal

Notizen zu den ersten zwei Jahrzehnten des Filmdienst bis Ende der 1960er-Jahre

Veröffentlicht am
19. Dezember 2022
Diskussion

In der 75-jährigen Geschichte des Filmdienstes spiegelt sich die intensive Auseinandersetzung zwischen Kirche und moderner Kultur. Was heute ein Portal für Filmkritik und Filmkultur ist, entstand aus der ethischen Verpflichtung heraus, nach dem Ende der NS-Diktatur an der Rechristianisierung der Gesellschaft mitzuwirken. Die Ästhetik der Filme spielte dabei noch kaum eine Rolle; im Zentrum standen vor allem Inhalte und die mit ihnen verbundenen Werte. Notizen zu den ersten beiden Jahrzehnten des Filmdienst bis Ende der 1960er-Jahre.


In den Auseinandersetzungen nach dem Zweiten Weltkrieg um die geistigen Grundlagen für eine Neuorganisation von Staat und Gesellschaft plädierte der westdeutsche Episkopat wie auch Teile der evangelischen Kirche für eine Rechristianisierung der Gesellschaft. Die Abkehr von den christlichen Grundwerten sei für die Entstehung des Nationalsozialismus verantwortlich gewesen. Es galt deshalb, auf den Wertekanon der jungen Bundesrepublik Deutschland Einfluss zu nehmen. Ein zentraler Ort des Diskurses war dabei auch das Kino.

In den 1950er- und den 1960er-Jahren wirkten die Kirchen in alle gesellschaftlichen Bereiche hinein. Sie waren im Alltag der Menschen präsent, prägten die allgemein akzeptierten Familien-, Moral- und Wertevorstellungen und stabilisierten die neu entstehende politische Ordnung. Die Gründung des Filmdienstes und seine Filmbesprechungen aus der Zeit zwischen 1949 bis 1969, die mit einer „sittlich-religiösen Wertung“ in vier Kategorien verbunden waren, besaßen neben einer politischen und publizistischen Dimension auch eine theologische.


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Interessant ist dabei das Selbstverständnis, welches das konkrete Handeln und Verhalten der Katholischen Kirche leitete. Denn jenseits aller Sachfragen gab es einen grundsätzlichen Anspruch der katholischen Kirche auf allgemeine Verbindlichkeit ihrer Moral- und Sittenlehre, auch wenn diese von Nicht-Katholiken nicht anerkannt wurde. Bis zum Zweiten Vaticanum glaubte man, für alle Menschen gültige Aussagen treffen und deren Befolgung auch von allen einfordern zu können. Basis dieser Argumentation war eine bestimmte Auffassung des Naturrechts. Einsichten, die aus naturrechtlichen Zusammenhängen ableitbar sind, seien von allen Menschen erkenn- und damit nachvollziehbar.


Ein naturrechtlicher Ansatz

Im Katechismus der Bistümer Deutschland aus dem Jahr 1955 heißt es dazu: „Von Anfang an hat Gott in die Welt eine große und vielfältige O r d n u n g hineingelegt. Er hat allen Geschöpfen ihre Art und damit ihr Gesetz gegeben. Gott will, dass alle Geschöpfe diese Ordnung befolgen. Die vernunftlosen Geschöpfe folgen den Naturkräften und Trieben, die Gott in sie hineingelegt hat, blind und gezwungen. Wir Menschen aber sollen die Schöpfungsordnung e r k e n n e n und f r e i w i l l i g  b e f o l g e n. Das Gesetz, das Gott in der Schöpfungsordnung gegeben hat, nennen wir das Naturgesetz. {...} Der C h r i s t ist von Gott besonders befähigt, die Schöpfungsordnung Gottes zu befolgen. Weil er durch den Glauben erleuchtet ist und von der Kirche unterwiesen wird, kann er die Ordnung Gottes klarer erkennen. Weil Gott ihm reichere Gnaden anbietet, kann er die Ordnung Gottes leichter erfüllen.“ (Anm. 1; Sperrungen im Original). Ferner hat die Kirche „die Hirtenaufgabe, die Gläubigen z u e i n e m  c h r i s t l i c h e n  L e b e n  a n z u h a l t e n. Sie mahnt und ermuntert uns zum Guten und schützt uns vor Gefahren, die unser ewiges Heil bedrohen; sie gibt uns Gebote und Gesetze. (Anm. 2) Die Kirche erfüllt ihre Hirtenaufgabe, indem sie die Gläubigen zu einem christlichen Leben anleitet. (Anm. 3) Der Gläubige wird aufgefordert, die Kirche als seine Mutter zu verstehen, sich „stets von ihrer Hand führen zu lassen, mag sie … milde oder streng erscheinen“ (Anm. 4).

Jeder Film wurde klassifiziert. "Abend der Gaukler" von Ingmar Bergman erhielt ein 2EE, für Erwachsene, mit erheblichen Einschränkungen (Die Lupe)
"Abend der Gaukler" von Ingmar Bergman erhielt ein "2EE - Für Erwachsene, mit erheblichen Einschränkungen". (© Die Lupe)

Das vorherrschende Verhältnis der Kleriker zu den Laien lässt sich für die Zeit mit dem Begriff „Adultismus“ charakterisieren. Die Bezeichnung der Laien als „Pfarrkinder“ oder ihre Anrede als „Geliebte Söhne und Töchter“, die Metapher „Heilige Mutter Kirche“, die „Mater et Magistra“ ist; die Anrede des Papstes als "Heiliger Vater", eines Priestermönchs mit „Pater“ oder einer Ordensoberin mit „Ehrwürdige Mutter‘ deuten ebenfalls auf den Adultismus in der Kirche hin.

Die von einer hierarchischen Struktur dominierte Kirche forderte von den Laien Gefolgschaft. Die Gläubigen antworteten darauf in einem Kirchenlied: „Fest soll mein Taufbund immer steh’n, ich will die Kirche hören; sie soll mich allzeit gläubig seh’n und folgsam ihren Lehren.“ (Anm. 5)

Dieser Horizont war Menschen mit einer katholischen Sozialisation mehr oder weniger präsent. Inwieweit die Gläubigen dem Anspruch Genüge taten, ist eine andere Sache. Theologisch gründete die hierarchische Gehorsamsordnung in der herrschenden Ekklesiologie.

Die von der Kirche geforderte Hinwendung zu den christlichen Grundwerten blieb nicht unwidersprochen. Eines der Felder, auf denen diese Auseinandersetzung ausgefochten wurde, war die Kultur, insbesondere Film und Kino. Andere Gebiete, auf den es zu heftigen Kontroversen kam, waren Schule und Familie, zwei Felder, die für die katholische Kirche von besonderer Wichtigkeit waren.


Kino und Film in den Augen der Kirche

Was veranlasste den Episkopat, mit Blick auf Kino und Film seelsorglich tätig zu werden? In seiner Dissertation „Die moraltheologische Problematik des modernen Films“ (1955) schrieb Caspar Willeke, der Hauptschriftleiter des Paderborner Bistumsblatts „Der Dom“: „Die Macht des Films über den Menschen beruht auf seiner Bildhaftigkeit. Immer hat in der Beeinflussung das Bild eine stärkere Wirkung gehabt als das gedruckte oder gesprochene Wort, ja selbst das Wort ist im Grunde Bild und Abbild einer unanschaulichen Idee.“

Willeke zitierte den französischen Psychologen Gustave Le Bon: „Beim Studium der Einbildungskraft der Massen fanden wir, dass sie namentlich durch Bilder erregt wird. Diese Bilder stehen einem nicht immer zur Verfügung, aber man kann sie durch geschickte Anwendung von Worten und Redewendung hervorrufen. Werden sie kunstgerecht angewandt, so besitzen sie wirklich die geheimnisvolle Macht, die ihnen einst die Adepten der Magie zuschrieben. Sie rufen in der Massenseele die durchaus furchtbarsten Stürme hervor und können sie auch besänftigen.“ (Anm. 6) Und fährt fort: „Der Film ist nun wesentlich Bild, lebendiges, anschauliches, jüngst sogar farbiges Bild und plastisches Bild. Er ist als ‚Armenbibel‘ der Neuzeit unmittelbar verständlich auch für ungebildete und primitive Menschen. (Anm. 7) Der Film wurde Volkskunst, weil er als einzige Kunst Bilder lebend sichtbar macht, die so „natürlich“ sind, wie unsere Phantasie die Natur zu sehen gewohnt ist.“ (Anm. 8)

In der Enzyklika „Divini illius magistri“ (Über die christliche Erziehung der Jugend) notierte Papst Pius XI. bereits im Jahr 1929: „Man kann sogar sagen, dass heute eine weitreichendere und eingehendere Überwachung vonnöten ist, in dem Maße, als die Gelegenheiten zu sittlichem und religiösem Schiffbruch für die unerfahrene Jugend gewachsen sind. Diese Gefahren liegen vornehmlich in den glaubenslosen und schlüpfrigen, vielfach geradezu in dämonischer Art zu Spottpreisen vertriebenen Schriften, in den Kinos und jetzt auch in den Rundfunkdarbietungen, die jede Art von Lektüre weithin leicht zugänglich machen, wie es der Film mit allen möglichen Schauspielen tut.“ (Anm. 9)

„Zentrale Momente eines jeden Lebens, Liebe, Hoffnung, Treue, Hingabe, Vertrauen, Leiden, Sterben, Hoffnungslosigkeit, Verzweiflung, Lebens- und Liebessehnsucht, sind zentrale Themen des Films, zugleich aber auch Kernthemen christlichen Glaubens“, heißt es noch heute im Programm der ökumenischen Filmreihe „Kirchen und Kino“. Gemäß des pastoralen Bewahrkonzepts der 1950er-Jahre musste alles getan werden, damit die „geliebten Söhne und Töchter“ nicht durch anderes Lebenswissen irritiert werden.

"4 - Abzulehnen": "Adam und Eva"
"4 - Abzulehnen": weil "Adam und Eva" (1956) "den Sündenfall zu einem völlig veräußerlichten, bunt-kitischigen Schauspiel herabwürdigt" (© imago/Ronald Grant)

Die dem Film zugeschriebene Wirkmächtigkeit ist eines der wichtigsten Antriebsmomente kirchlicher Filmarbeit. Es geht um den Einfluss auf die Bevölkerung. Damit Menschen nicht in die Irre gehen, bedurften sie der Leitung, nicht zuletzt in Fragen der Sitte und Moral.

Die Kirche blieb dabei nicht bei einer reinen Abwehrhaltung. In der Enzyklika „Divini illius magistri“ heißt es: „Diese mächtig wirkenden Massenmedien, die, wenn gut und nach vernünftigen Grundsätzen geleitet, [können] dem Unterricht und der Erziehung zu großem Nutzen gereichen … Daher verdienen alle jene Erziehungswerke Lob, die in echt christlicher Hingabe für die Seelen der Jugendlichen sich die Aufgabe stellen, in eigens dafür bestimmten Büchern und Zeitschriften den Eltern und Erziehern die oft versteckt in die Schriften und Schaustellungen eingeschmuggelten sittlichen und religiösen Gefahren aufzudecken, die ferner keine Arbeit und Mühe scheuen, gute Bücher zu verbreiten und wirklich erzieherisch wirkenden Schauspielen den Weg zu bahnen, und die selbst unter großen Opfern Schauspiele und Filme schaffen, bei denen die Tugend nichts zu verlieren, aber viel zu gewinnen hat.“ (Anm. 10)


Wie fördert man den „wertvollen“ Film?

Die Förderung des „wertvollen“ Films im Kino setzte Kenntnisse des Film- und Kinowesens voraus. Es galt, die grundsätzliche Ablehnung des Films durch katholische Kreise zu überwinden. „Es gibt auch heute noch genug Priester und Seelsorger, die das Kino von vornherein als böse ablehnen, als wäre es eine Synagoge des Satans. Ein solch unkluges und summarisches Urteil verbaut die Brücke zum Volk, das den Film, wie die tägliche Erfahrung zeigt, nicht mehr in seinem Leben missen will. Diese prinzipielle, durch keine Sachkenntnis gemilderte Ablehnung reizt vor allem die Scharen der Jugendlichen, die den Film aus eigenem Erleben besser kennen, manche gute Filme sahen und solche Seelsorger als ungerecht, rückschrittlich und unzuständig im Filmfragen ablehnen. Genauso unfruchtbar ist die Haltung anderer Priester und Erzieher, die wohl die Bedeutung des Filmwesens im Leben des modernen Menschen einsehen, die Einflussarmut der christlichen Weltanschauung auf das Filmwesen schmerzlich empfinden und bedauern, aber im Grunde sich mit müder Resignation begnügen, ohne Kenntnis, Mut und Energie genug zu haben zu einem Wort positiver, mitgestaltender Kritik.“ (Anm. 11) Eine Einflussnahme auf das Film- und Kinowesen setzt eine entsprechende Organisationsstruktur einschließlich einer eigenen oder nahestehenden Fachpublizistik voraus, die das aktuelle Geschehen verfolgt und kommentierend begleitet.

Das Konzept für ein solches Vorgehen legte Pius XI. in seiner Enzyklika „Vigilanti cura“ (1936) vor. Darin forderte Pius XI. die Katholiken zu aktiver Filmarbeit auf. Das Schreiben regte nicht nur die Errichtung von Fachstellen für kirchliche Filmarbeit als Teil der bischöflichen Verwaltung an, sondern ermunterte Kirche und Katholiken zu vielfältigen Aktivitäten im Film- und Kinowesen, durch Filmproduktionen, publizistische Aktivitäten oder eine Einflussnahme auf den Kinobesuch, wobei insbesondere diesem größte Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Mit lobendem Verweis auf die „Legion of Decency“ (Anm. 12) und deren Aktivitäten befürwortete der Papst die Steuerung des Kinobesuches durch die Mobilisierung der Massen, mit auf Dauer angelegten Kampagnen gegen den „verwerflichen“ Film bei gleichzeitiger Werbung für den „wertvollen“ Film.

In den Augen der Kirche waren diejenige Filme verwerflich, die Moral, Sitte und Anstand nicht entsprachen oder sogar bekämpften. Ein wertvoller Film bestärke die Zuschauer in ihrem Bemühen um eine sittliche Lebensführung und in seiner Sorge um das „bonum commune“.

Als Folge von „Vigilanti cura“ wurde in den Ortskirchen weltweit die Filmarbeit mehr oder weniger nach US-amerikanischem Vorbild organisiert. Im Deutschen Reich konnte der Episkopat in dieser Angelegenheit jedoch bis 1945 nicht tätig werden.

Nach der Befreiung Deutschlands im Mai 1945 fasste die katholische Kirche in den drei Westzonen recht schnell wieder Tritt. Bereits zum 1. Mai 1946 nahm die Kirchliche Hauptstelle für Bild- und Filmarbeit (KHBF) unter der Leitung von Kaplan Anton Kochs die Arbeit auf. Im Dezember 1946 formulierte Kochs die Aufgabe der KHBF: „Zeit und sinngemäße Durchführung der päpstlichen Forderungen und Richtlinien der Enzyklika über das Lichtspiel vom 29.6.36 … Studium des Filmwesens, Auswertung der Erkenntnisse“ (Anm. 13). Die Gründung der „Hauptstelle für Bild und Filmarbeit“ signalisierte, „dass dieser Bereich für die katholische Kirche von herausgehobener Bedeutung war. Die Filmarbeit war ‚von oben her‘ wieder institutionell verankert worden.“ (Anm. 14) Mit der Errichtung der KHBF 1946 war die katholische Kirche die erste Massenorganisation, die sich im Nachkriegsdeutschland äußerst intensiv dem Filmwesen zuwandte (Anm. 15).

Jacques Tatis Komödie "Die Ferien des Monsieur Hulot" (1951) befand die Filmkommission als "sehr erheiternd, zugleich oft äußert treffend beobachtet" und vergab ein 2J, für Erwachsene und auch für Jugendliche ab 16 (Studiocanal)
"Die Ferien des Monsieur Hulot" (1951) erhielt als "sehr erheiternd, zugleich oft äußert treffend beobachtet" ein "2J - Für Erwachsene und auch für Jugendliche ab 16" (© Studiocanal)

Die Konstituierende Sitzung der „Katholischen Filmkommission für Deutschland“ fand am 29. April 1949 statt. Die Filmkommission erfüllt die Aufgaben des von der Enzyklika „Vigilanti cura“ geforderten ständigen nationalen Revisionsbüros für Filmfragen. „Um nach den päpstlichen Weisungen eine kirchliche Filmberatung und -beurteilung durchzuführen, wurde die bischöfliche Filmkommission für Deutschland geschaffen. Alle in der Öffentlichkeit vorgeführten Filme werden von fachkundigen katholischen Persönlichkeiten nach religiös-sittlichen Gesichtspunkten begutachtet. Die Veröffentlichung erfolgt in einer eigenen Zeitschrift, dem ‚Filmdienst‘“ (Anm. 16).

Punkt 13 des Statuts der Filmkommission (KFK) besagt: „Die Mitglieder der Kommission sollen allen Ständen und Berufen entnommen werden. Die Zahl der geistlichen Mitglieder soll nicht über ein Drittel der Gesamtmitgliederzahl hinausgehen.“ (Anm. 17) Der Verzicht auf eine Kleriker-Mehrheit und gleiches Stimmrecht der Laien kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kompetenz-Kompetenz des Klerus in Fragen der Sitte und Moral nicht tangiert war. Sie wurde von den kirchlich engagierten Laien aber nicht in Frage gestellt. Vom Grundsatz her teilten beide Gruppen die gleichen Anschauungen.


„Filmdienst der Jugend“

Um Einfluss ausüben zu können, bedurfte es eines entsprechenden Journals, welches insbesondere das laufende Kinofilmangebot beobachtete, es sittlich-moralisch bewertete und die Wertungen publizierte. Hier kam der KHBF der Zufall zu Hilfe.

Die Gründer des „Filmdienstes der Jugend“ waren durch die Propagandaerfahrung im Dritten Reich geprägt. Klaus Brüne erinnert sich in einem Gespräch mit Thomas Schatten „an die gefährliche Verführungskraft von Propagandafilmen, etwa Wolfgang Liebeneiners die Euthanasie rechtfertigende „Ich klage an“ (1941), dessen suggestive Kraft Brüne bereits während der NS-Zeit als äußerst besorgniserregend empfand.“ (Anm. 18)

In Kenntnis der Wirkmächtigkeit der propagandistischen NS-Filmproduktionen sollte eine qualifizierte Filmkritik ein Gegengewicht zur propagandistischen Verführung darstellen. Die Überzeugung, dass ohne Einbezug der Form ein Film nicht angemessen zu beurteilen ist, stellte die Bedingung der Möglichkeit der späteren Entwicklung des Filmdienstes vom Amtsblatt zum dialogischen Journal dar. Den Maßstab für ihre Werturteile fanden Gründer des „Filmdienstes der Jugend“, die in der katholischen Jugendarbeit engagiert waren, in der Sitten- und Morallehre der katholischen Kirche.

Die erste Lieferung des „Filmdienstes der Jugend“ trägt den Titel „Die konservative Filmfeindschaft der Christen“. In diesem programmatischen Text heißt es unter anderem: „Der Einfluß des Kinos auf unsere Jungen und Mädchen, auf ihre Umgangsformen und ihre Auffassung von Liebe und Ehe ist stärker als Predigt, Lektüre und Heimabende zusammen. Viele Seelsorger und Eltern und auch manche Jugendführer sind davon immer noch nicht überzeugt, sonst hätten sie das Kino längst als zugkräftigen Gaul von ihren Karren gespannt, anstatt darüber zu schimpfen.“ (Anm. 19) Und weiter: „Können wir also die laufenden Filme nicht ändern, so bleibt uns nichts anderes übrig, als das jugendliche Publikum, soweit es von uns ansprechbar ist gegen die Filmschäden zu immunisieren. Das heißt: seine geringe geistige Selbstständigkeit, seine Disposition für Massenansteckung, seine Affektbestimmtheit und die daraus folgende Urteilsschwäche müssen durch eine systematische Erziehung zu kritischem Sehen, kritischem Hören und kritischerem Denken überwunden werden.“ (Anm. 20) Dass ein reflektierender Umgang mit Filmen nicht ohne filmkundliche Kenntnisse erfolgen kann, führte Brüne anschließend aus.

Das Unterfangen der Studenten war eine von der Hierarchie unabhängige Laieninitiative. Sie erfolgte ohne Kenntnis von „Vigilanti cura“. (Anm. 21) Die Wandlung des „Filmdienstes der Jugend“ zum Organ der „Katholischen Filmkommission für Deutschland“ markiert die Verkirchlichung einer autonomen Laieninitiative.

Drei anschlussfähige Konzepte kamen zusammen. Beide Parteien erkannten die Massenwirksamkeit des Films und beide waren von einem erzieherischen Impuls geleitet. Die Bischöfe wollten ihre „Söhne und Töchter“ zu einer recht christlichen Lebensführung anleiten; die Gründer des Film-Dienst sich in die (katholische) Jugendbildung einbringen. Sie stimmten auch darin überein, es nicht nur bei einem „Nein“ zu belassen, sondern auch durch Engagement den „guten“ Film zu fördern. (Anm. 22)

Skandalfilm erste Güte und eine glatte "4": "Die Sünderin" von Willi Forst (Donau)
Skandalfilm erster Güte und eine glatte "4 - Abzulehnen": "Die Sünderin" von Willi Forst (© Donau)

Mit der KHBF, entsprechenden Einrichtungen in den Bistümern, der „Katholischen Filmkommission für Deutschland“ und dem Filmdienst besaß die (west-)deutsche Kirche die erforderlichen Instrumentarien, um die in „Vigilanti cura“ geforderten Aktivitäten durchführen zu können.


Die Gründung der Filmliga

Die Adressaten der Seelsorge waren zunächst und vor allem die Mitglieder der katholischen Kirche, die soziologisch formuliert, eine mobilisierungsfähige Massenorganisation ist. Zur damaligen Zeit war die Frequenz des sonntäglichen Gottesdienstbesuches ein Indikator für die Kirchenbindung. Dieses Potential galt es zu aktivieren. Dazu diente die Gründung der Katholischen Filmliga.

Die Kirche erwartet und verpflichtet ihre Gläubigen nach Maßgabe kirchlicher Lehre, sich in Staat und Gesellschaft zu engagieren. Diese Anforderung betraf nicht nur Personen, sondern auch Vereine, Verbände und sonstige Gruppierungen, die sich katholisch verstanden. Mit den Kirchgängern stand der Kirche eine beachtliche potenzielle Streitmacht zur Verfügung. Und unter den Bedingungen der Marktwirtschaft war die Lenkung der Kaufentscheide eine mächtige Waffe.

Die Gründung der Katholischen Filmliga im Jahre 1951 bedurfte eines konkreten Anlasses, der die Gläubigen mobilisierte. Der entscheidende Impuls kam von dem im Januar 1951 uraufgeführten Film „Die Sünderin“ von Willi Forst. Das Drama löste einen der größten Leinwandskandale in der frühen Bundesrepublik aus (Anm. 23). „Die Behandlung umstrittener Themen – wilde Ehe, Sterbehilfe, Prostitution und Selbstmord – führte bei Kirchen und Politikern zu heftigen Reaktionen gegen das Werk.“ (Anm. 24) Das zeitgenössische Urteil der Katholischen Filmkommission lautete: „Offen laszive Szenen, die oberflächliche Behandlung des Problems der Prostitution, die verklärende Darstellung der wilden Ehe, die als Opfertat motivierte, nicht korrigierte sexuelle Hingabe gegen Geld, sowie die indirekte Rechtfertigung der Tötung auf Verlangen und des Selbstmordes als letzte Lösung sind angetan, demoralisierend zu wirken. Der Film ist deshalb entschieden abzulehnen (4).“ (Anm. 25)

In der Ausgabe vom 3. April 1951 veröffentlicht der Filmdienst einen Aufruf an die Katholiken zum Beitritt zur Filmliga (Anm. 26): „Die Filmereignisse der letzten Zeit haben eine stürmische Bewegung im christlichen Volk entfacht. Immer wieder gibt es Filme, die Laster und Verbrechen verherrlichen, die mit Unmoral auf Gewinn spekulieren … Die katholischen Christen sind nun zur Selbsthilfe entschlossen … Wir rufen zum Zusammenschluß aller gutwilligen Kräfte auf … Wir rufen auf zum Eintritt in die Filmliga … Die Filmliga ist kein neuer Verein neben den vielen schon bestehenden ... Sie kennt keine Versammlungs- und Beitragspflicht. Sie ist Aktion einer breiten katholischen Öffentlichkeit für den guten und gegen den schlechten Film. … Die Filmliga orientiert mit Hilfe des ‚Filmdienst‘ das katholische Volk, seine Verbände und Presseorgane über die laufenden Filme … Die Filmliga-Mitglieder unterzeichnen ein Versprechen im Sinne der päpstlichen Filmenzyklika ‚Vigilanti cura‘, den guten Film zu fördern und den schlechten zu meiden.“ (Anm. 27)

„Zentraler Bestandteil der … ‚Filmliga‘ stellte … ein Versprechen der Gläubigen dar, das beim Eintritt in die katholische Besucherorganisation abgelegt werden musste. Demnach musste jeder Katholik, der Mitglied der ‚Filmliga‘ werden wollte, sich schriftlich verpflichten, keine Filme zu besuchen, die dem christlichen Glauben zuwiderliefen. Jeder Unterzeichner sagte zu, sich rechtzeitig über die kirchlichen Filmbewertungen zu informieren und Filmtheater zu boykottieren, die regelmäßig Filme zeigten, von denen der Film-Dienst abriet. Teil des Versprechens war es weiterhin, von katholischer Seite als wertvoll herausgestellte Filme durch Besuche zu unterstützen.“ (Anm. 28)


Im Zentrum: die Inhalte der Filme

Damit war der Filmdienst in die amtskirchliche Kampagne gegen den „schlechten“ Film eingebunden. Diese orientierte sich an der der „Legion of Decency“, deren Arbeit Pius XI. in „Vigilanti cura“ als „heiligen Kreuzzug“ gewürdigt hatte. Der Filmdienst erarbeitete das Material, welches die Filmkommission ästhetisch, ethisch und theologisch bewertete. Deren Urteil wurde im Filmdienst, ergänzend um die Meinung des Rezensenten, veröffentlicht. In den ersten Jahren des Erscheinens des Filmdienstes lag der Schwerpunkt der Aufmerksamkeit bei den Filmbesprechungen eindeutig auf inhaltlichen Fragen.

Für den Erfolg der Filmliga waren die Aktivitäten vor Ort entscheidend: die Diözese, das (lokale) Vereinsleben und das Engagement einzelner. Vieles hing am Einsatz der jeweiligen Pfarrgemeinde ab: „In den Pfarrgemeinden betätigt sich die Hirtenliebe der Kirche durch … Kirchenzeitung und Filmberatung.“ (Anm. 29)

Blickt man auf die Aktivitäten im Namen der Filmliga, ergab sich bundesweit kein einheitliches Bild. Letztlich hing alles von Engagement vor Ort ab, vom Klerus und von den in der Kirche engagierten Laien. Zur Unterstützung der örtlichen Aktivitäten organisierten einzelne Diözesen Sammelbezüge des Filmdienstes. Eine weitere Form der Finanzierung war die Erlaubnis, die Bezugskosten des Filmdienstes aus der Pfarrkasse zu bezahlen.

Dem Aufruf der Bischöfe, durch das Ablegen des Filmversprechens der Filmliga beizutreten, kamen zu Beginn etwa zwei Millionen Gläubige nach. Gemessen an der Zahl der sonntäglichen Kirchenbesucher war das ein eher mäßiges Ergebnis. (Anm. 30) In „überwiegend katholischen Gegenden richteten sich die Menschen nach den Film-Dienst-Wertungen, auch weit mehr als die, die das Versprechen abgelegt hatten. … Durch das Filmliga-Versprechen wird man im katholischen Milieu eng an die Empfehlungen der katholischen Filmarbeit gebunden. Auch wenn es nur ein Versprechen ist: Die ‚Lenkung‘ der Kinogänger gelingt vielfach.“ (Anm. 31) Aber: „So hoch die Zahl von 2 Millionen Filmliga-Mitgliedern auch war, es stand ihr eine noch größere Anzahl praktizierender Katholiken gegenüber, die nicht bereit waren, das Versprechen abzugeben.“ (Anm. 32)

Die Filmliga hatte mehre Konstruktionsfehler. So forderten die Bischöfe von den Gläubigen „lediglich“ ein Versprechen. Sie erließen kein Gebot, dessen Nichtbefolgung Kirchenstrafen nach sich gezogen hätte. Die Bischöfe erklärten die Unterstützung der Filmliga ausdrücklich als eine freiwillige Entscheidung. Ein Nichtbeitritt falle nicht in die Kategorie Sünde.

Die Filmliga war außerdem auf Außendruck angewiesen. Ihr Aufschwung im Jahr 1951 war letztlich dem Skandal um „Die Sünderin“ geschuldet. Auch war die Filmliga vorwiegend eine Anti-Organisation, die auf skandalöse Filme angewiesen war, um beim (katholischen) Volk die „Kampfbereitschaft“ aufrechtzuerhalten. Diese erlosch in den Folgejahren. Sie besaß überdies eine schwache Organisationsstruktur und wurde von den Diözesen nur unzureichend finanziert. „Die konservative Filmfeindschaft der Christen“ war in allen Generalvikariaten weiterhin lebendig.

Ein anderer Faktor kam hinzu, der das Aus der Filmliga beschleunigte: Das Kinosterben im Zuge der Ausbreitung des Fernsehens in den 1960er-Jahren. Das Interesse an der Filmliga erlahmte zusehends (Anm. 33). 1972 erfolgte die Auflösung der Film- und Fernsehliga.


Der Filmdienst als Kombattant

Zum Konzept der von Papst Pius XI. initiierten Unterscheidung zwischen den „guten“, förderlichen und den ungeeigneten, Glauben und Sitte gefährdenden Filmen gehörte ganz wesentlich ein Klassifizierungssystem, das die internationale katholische Organisation „Office Catholique International du Cinémathographie“ (OCIC) bereits im Sommer 1947 verabschiedete (Anm. 34). Es umfasste vier Einschätzungsstufen, die schlicht nummerisch von 1 bis 4 durchgezählt wurden. Mit „1“ wurde Filme bezeichnet, die für alle, also auch Kinder, geeignet waren; „2“ stand für „geeignet für Erwachsene“, wobei es drei Unterstufen gab, die das Feld der Filme, von denen nicht „abgeraten“ („3“) wurde oder die komplett „abzulehnen“ waren („4“) detaillierter strukturierte. Nämlich in „2J“ für „Erwachsene und die reifere Jugend, etwa vom 16. Lebensjahr“ an, „2E“ für „Erwachsene mit erheblichen Einschränkungen“ und „2EE“ für „Erwachsene mit erheblichen Einschränkungen“. Ein solcherart klassifizierter Film erfordere eine „Reife der Persönlichkeit, um ihn richtig zu bewerten und auffassen zu können“ (Anm. 35).

Passte kaum noch ins 1-4-Schema: "Das Schweigen" von Ingemar Bergman (Atlas)
Passte kaum noch ins 1-bis-4-Schema: "Das Schweigen" von Ingemar Bergman (© Atlas)

Vor allem die Einstufungen „3“ und „4“ lösten heftige Gegenreaktionen aus. Das galt sowohl für die Filmwirtschaft (Anm. 36) wie auch für die Filmschaffenden. Beide Gruppen benutzten den staatsrechtlichen Begriff „Zensur“ als Kampfbegriff. „Es geht der Katholischen Filmkommission nicht um die Filme, die zu sehen sind, sondern darum, vorzuschreiben, was in den Filmen zu sehen sein soll und was nicht, und im Rahmen des ihr Möglichen eine Zensur auszuüben.“ (Anm. 37) In der „Filmkritik“ drückte Wolf Götz seine Befürchtung aus, man stünde unmittelbar vor der Etablierung einer katholischen Filmzensur. (Anm. 38)

Die mit den Einstufungen 3 und 4 verbundene Aufforderung, den Besuch solcher Filme zu meiden, wertete die Filmwirtschaft als schweren Verstoß gegen die nach dem Grundgesetz verbrieften Freiheitsrechte. (Anm. 39) Der Filmdienst als Organ der Filmkommission parierte die Angriffe der Filmwirtschaft (Anm. 40), kommentierte die Prozesse gegen Beteiligte an Protesten gegen Aufführungen von Filmen mit den Einstufungen 3 oder 4 (Anm. 41).

Der Filmdienst galt in den 1950er- und 1960er-Jahren wegen seiner kategorischen Vernachlässigung von filmkünstlerischen Dimensionen innerhalb der Filmpublizistik als nicht satisfaktionsfähig (Anm. 42). Zwar berücksichtigten die Filmkommission wie auch die Autoren und Autorinnen des Filmdienstes stets formale Fragen, doch inhaltliche Aspekte dominierten, mehr oder weniger losgelöst von der filmischen Ästhetik, die Betrachtung und das Urteil der Kommission.

Hinzu kam eine Nähe vieler katholischen Presseerzeugnisse zu Positionen der Unionsparteien, während cineastische Publikationen eher dem liberalen oder linken Spektrum zuzuordnen waren. Auch warfen die Inferioritätsdebatte des 19. Jahrhunderts und der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts noch ihre Schatten. (Anm. 43)

Solange es den Katholizismus als Lebensform gab, war der Filmdienst ein Fachjournal, das vorwiegend in den katholischen Raum wirkte. Es war die Schaltstelle zwischen den Verantwortlichen der „Filmseelsorge“ und den Akteuren in Gemeinden und Organisationen vor Ort, zugleich aber auch Kombattant in der Abwehr von Anfeindungen von außen. Dieses Konzept ging so lange auf, wie es ein intaktes, mehr oder weniger homogenes katholisches Milieu gab, für das man vorrangig arbeitete. So lange, wie man in der Kirche genau zu wissen glaubte, was katholisch zu denken und zu leben hieß, funktionierte diese Konstruktion.

Spätestens Mitte der 1960er-Jahre änderte sich diese Situation. Im Zuge der wirtschaftlichen und kulturellen Modernisierung der Bundesrepublik lösten sich die Sondermilieus auf, was neben dem katholischen Milieu vor allem auch das Arbeitermilieu betraf. Der westdeutsche Katholizismus wurde pluraler und heterogener. Und das nicht nur wegen der gesellschaftlichen Entwicklungen, die in diesen Jahren unübersehbare Formen annahmen. Auch innerkirchlich begann sich das Selbstverständnis der Laien im Zuge einer ersten Rezeption des Konzils zu verändern. „Mündigkeit der Laien“ hieß das Stichwort. Der Adultismus verlor seine Monopolstellung. Zwei andere Begriffe flankieren die „Mündigkeit der Laien“: das Erkennen der „Zeichen der Zeit“, die den Glauben, das Leben und die Welt deuten. Und, geleitet vom Gedanken des „Aggiornamento“ (Verheutigung), die Entwicklung einer Weltzugriffsweise und Weltgestaltung, die mit anderen Weltanschauungen kompatibel war.

In der Diskussion um den Wegfall der Ziffernwertung bei den Filmkritiken im Filmdienst spiegelt sich exemplarisch auch die innerkirchliche Diskussion um die Rezeption des Vaticanum II wider, angeführt von der katholisch-intellektuellen Elite der Kleriker und Laien.

In der Kirche zeichnete sich eine Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen ab. Die innerkirchliche Position des Filmdiensteses war dabei von mehreren Umständen bestimmt. Unübersehbar hatte sich die Leserschaft gewandelt. Auch jener Teil der Bezieher, der sich in der Kirche beheimatet fühlte, wollte nicht mehr geführt werden, sondern als Leser mit Lebenskompetenz dialogisch informiert und als mündiger Bürger ernst genommen und respektiert werden. „Die Würde der menschlichen Person kommt dem Menschen unserer Zeit immer mehr zum Bewusstsein. Es wächst die Zahl derer, die den Anspruch erheben, dass die Menschen bei ihrem Tun ihr eigenes Urteil und eine verantwortliche Freiheit besitzen und davon Gebrauch machen sollen, nicht unter Zwang, sondern vom Bewusstsein der Pflicht geleitet“, heißt es in den ersten Zeilen des Vaticanum-II-Dekretes über die Religionsfreiheit.


Ein neues, aufgeschlossenes Publikum

Der Filmdienst schrieb nun für Leser, die für Filme aufgeschlossen waren, nicht mehr für haupt- oder ehrenamtliche Pastoralmitarbeiter, die orientierende Arbeitsmaterialien brauchten. Die institutionellen Bezieher wurden nicht mehr bedient und fielen als zahlende Abonnenten bald weg. In einem Beitrag der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA) wurden 1968 die Herausforderungen formuliert, vor der die Filmkommission und der Filmdienst standen: „Pastoral-autoritär oder sachgerecht-dialogisch. Das ist überspitzt die Alternative, um die gegenwärtig bei der Weiterentwicklung der katholischen Filmbewertung gerungen wird.“ (Anm. 44) Vom Filmdienst wurde „die Bewusstseinslage des Menschen der westlichen Gesellschaft ernst genommen. Sie ist gekennzeichnet durch größere Selbstständigkeit. Die Menschen haben sich diese erobert. Ein wirklicher Fortschritt ist dadurch erreicht worden.“ (Anm. 45) Rückblickend formuliert der Filmdienst-Redakteur Alfred Paffenholz, dass den Lesern die Möglichkeit eröffnet werden musste, „sich selbst ein Urteil zu bilden … Bei künstlerisch wertvollen Filmen, bei Filmen wichtiger Filmemacher, die in ihren Darstellungen schockieren, provozieren … Da einen Hinweis zu geben im Sinne einer Fachkritik, finde ich richtig und wichtig.“ (Anm. 46)

Die Auseinandersetzungen um "Teorema" führten zum Ende des 1-bis-4-Schemas (Die Lupe)
Die Auseinandersetzungen um "Teorema" (1968) führten zum Ende der
moralischen Klassifizierungssystems (© Die Lupe)

Auch wenn bei den Kommissionsurteilen bislang inhaltliche Aspekte überwogen, wurde künstlerische Aspekte doch miterfasst. Auf Basis einer nahezu lückenlosen Marktbeobachtung war man mit allen Formen filmischen Arbeitens vertraut, so dass man auch zu den Erneuerungen der Filmsprache in den 1960er-Jahren Zugang fand und das Oeuvre bedeutender Regisseure überblickte. Die Autoren waren in der Lage zu unterscheiden, ob Themen für spektakuläre Sensationen missbraucht wurden oder ob es sich um eine ernst zu nehmende Provokation handelte, die stets auch Anfrage und Anklage darstellte.

Hinter der Redaktion des Filmdienstes und seiner Mitarbeiter lagen knapp zwei Jahrzehnte „learning by doing“. Im Rückblick bilanzierte Klaus Brüne: „Unser Lernprozess … in der ständigen Auseinandersetzung mit Filmen hatte sich zugunsten der Form, der Filmform, ausgewirkt und damit zugunsten des ästhetischen Erkennens, Fühlens und Wertens. Das ging so weit, dass wir zum Schluss sagen konnten: Die wirkliche Moral eines Films ist seine Form. Darin kam etwas zum Ausdruck, was wir 1946/47 niemals für möglich gehalten hätten, was uns aber dann in der ästhetischen Bewertung von Filmen zufloss als Erkenntnisse, die sich automatisch ergaben durch die ständige Beschäftigung mit dem Medium.“ (Anm. 47)

Den Glauben unter den Zeichen der Zeit zu sehen und auszulegen, bedeutet anzuerkennen, dass die Welt der Kirche etwas zu sagen und man im kirchlichen Eigeninteresse lernbereit hinzuschauen hat, zu prüfen, zu entscheiden und zu handeln. Mit dieser sich im Filmdienst durchsetzenden Haltung wurde die Publikation zu einem Ort, wo sich kirchliches und nichtkirchliches Kultur- und Lebenswissen trafen, zu einem Forum der Kommunikation zwischen Kirche, Film und Kino, mit einer Ausstrahlungskraft über die Filmpublizistik im engeren Sinne hinaus.

Der Wandel von einem amtlichen Organ zu einem Journal des Gespräches schwächte innerkirchlich allerdings die Position des Filmdienstes. Durch die innerkatholische Binnendifferenzierung wurde offen oder implizit immer wieder die Frage nach der „katholischen“ Qualität des Filmdienstes gestellt. Exemplarisch sichtbar etwa in den innerkirchlichen Kontroversen um Ingmar Bergmans „Das Schweigen“ (1963) oder „Teorema – Geometrie der Liebe“ (1968) von Pier Paolo Pasolini. (Anm. 48) Die Hinwendung des Filmdienstes zur Welt war innerkirchlich rechenschaftspflichtig; der Filmdienst nahm gegenüber der autonomen Kunst eine Position ein, die im katholischen Raum bei weitem nicht selbstverständlich war.


Kulturell respektiert, innerkirchlich ignoriert

Die Frage nach den „Katholischen“ war (und ist) nicht ungefährlich; denn der Filmdienst schrieb in Folge des Wegfalls vieler Bezieher in den 1960er-Jahren bald rote Zahlen und war (und ist) auf Zuschüsse der deutschen Diözesen angewiesen. Ein ständiger Kampf. „Die konservative Filmfeindschaft der Christen“ war (und ist?) in weiten Teilen der Kirche (noch immer) ziemlich einflussreich.

So ergab sich die paradoxe Situation, die bis heute weiterbesteht. Die Kulturwelt schätzt(e) den Filmdienst zunehmend (Anm. 49), während er zugleich um seine ideelle und finanzielle Absicherung innerhalb der katholischen Kirche kämpfen musste. Binnenkirchlich wird der Filmdienst bis heute nicht angemessen als Ausweis kultureller Kompetenz des deutschen Katholizismus gewürdigt.

Der Wegfall der Ziffernwertung markiert das Ende der ersten Phase des Filmdienstes. Der verkirchlichte „Filmdienst der Jugend“ war ein Instrument pastoralen und gesellschaftlichen Handelns. Von lernfähigen und -willigen Redakteuren und Autoren gestaltet, entwickelte er sich zu einem Organ des Dialoges zwischen Katholizismus und Film- und Kinowelt. Die Filmdienst-Redakteure und ihre Mitarbeiter:innen der 1970er- und 1980er-Jahre vermochten den Dialog zwischen Kirche und Kino, Film und Theologie aufnehmen, da sie sowohl über cineastische wie religiöse und theologische Kompetenz verfügten. Der Filmdienst wurde damit auch für religionskritische oder religionsferne Filmemacher und Kinobesucher diskursfähig. Das gilt auch noch heute: im kulturellen Bereich wird er respektiert, innerhalb der Kirche aber von vielen mit freundlichem Desinteresse ignoriert.


Titelei der ersten Ausgabe des "Filmdienst der Jugend" (dreipunktdrei)
Titelei der ersten Ausgabe des "Filmdienst der Jugend" (© dreipunktdrei)

Anmerkungen

Anm. 1. Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschland, Ausgabe für das Bistum Limburg. Verlag Josef Knecht, Frankfurt/Main 162 (5. Aufl.), S, 190f. - Sperrungen im Original. (1. Aufl. 1955).

Anm. 2. Ebd., S. 102.

Anm. 3. Vgl. ebd., S. 102f.

Anm. 4. Ebd., S 103.

Anm. 5. Zitiert nach: Kleiner Katholischer Katechismus. Aschendorffsche Verlagsbuchhandlung, Münster 1957, S. 16 (1. Aufl. 1925). Dieses Lied findet sich auch heute noch im Gotteslob, dem Katholischen Gebet- und Gesangbuch. Katholisches Bibelwerk, Stuttgart 2013, Nr. 801.

Anm. 6. Gustave Le Bon, Psychologie der Massen, Stuttgart 1938 (6. Aufl.), S. 83.

Anm. 7. Caspar Willeke, Film, Kunst und Moral. Eine wissenschaftliche Darlegung, Verlag Haus Altenberg, Düsseldorf 1948/1949, S. 26f.

Anm. 8. Gottfried Müller, Dramaturgie des Theaters und des Films, Trilsch Verlag, Würzburg 1942, S. 201f.

Anm. 9. Pius XI., Enzyklika Divini illius magistri, 1929, Nr. 90.

Anm. 10. ebd., Nr. 91.

Anm. 11. Caspar Willeke, Film. Kunst und Moral. Eine wissenschaftliche Darlegung. Düsseldorf 1948/1949, S. 65 (Katholische Filmhefte Nr. 3, Hrsg. von der Katholischen Filmkommission für Deutschland).

Anm. 12. „Es war für uns, die wir mit wachsamem Auge, unserer Hirtenpflicht gemäß, die segensreiche Tätigkeit unserer Mitbrüder im Episkopat und des gläubigen Volkes begleiten, überaus trostreich, die Früchte zu sehen, die schon geerntet sind, und die immer noch anhaltenden Fortschritte jener vorsorglichen Tätigkeit, die vor mehr als zwei Jahren gegen die Mißbräuche in den Kinovorstellungen begonnen wurde. Wir meinen jenen heiligen Kreuzzug, der insbesondere der „Legion des Anstandes“ anvertraut war.“ (Vigilanti cura).

Eine Skizze zur „Legion of Decency“ findeet sich bei Fabian Perlini-Pfister, Die Entstehung der katholischen Filmarbeit in der Schweiz. In: Natalie Fritz, Charles Martig, Fabian Perlini-Pfister (Hg.), Nur für reife Erwachsene. Katholische Filmarbeit in der Schweiz. Theologischer Verlag Zürich, 2012, S. 26-28.

Vgl. auch Thomas Schatten, 50 Jahre film-dienst. Ein Beispiel für das Verhältnis von Kirche und Kultur in der Bundesrepublik Deutschland. Thomas Schatten Verlag/Katholisches Institut für Medieninformation, Düsseldorf/Köln 1997, S. 50f.

Anm. 13. Zitiert nach Thomas Schatten, 50 Jahre film-dienst. Ein Beispiel für das Verhältnis von Kirche und Kultur in der Bundesrepublik Deutschland. Thomas Schatten Verlag/Katholisches Institut für Medieninformation, Düsseldorf/Köln 1997, S. 52.

Anm. 14. Christian Kuchler, Kirche und Kino. Katholische Filmarbeit in Bayern (1945-1965), Verlag Schöningh. Paderborn 2006. S. 80. (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte, Reihe B, Bd. 106).

Anm. 15. Vgl. Christian Kuchler, Kirche und Kino a. a. O., S. 80.

Anm. 16. Rechenschaftsbericht KHBF 1949. Zitiert nach Thomas Schatten, 50 Jahre film-dienst. a.a.O. S. 78.

Anm. 17. Zitiert nach Thomas Schatten, 50 Jahre film-dienst. a.a.O. S. 77.

Anm. 18. Thomas Schatten, 50 Jahre film-dienst. a.a.O. S. 55f, Anm. 155.

Anm. 19. Klaus Brüne, Die konservative Filmfeindschaft der Christen. In: Filmdienst der Jugend, Lieferung 1. Faksimile Reproduktion bei Wilhelm Bettecken, Dienst am Film – Dienst am Menschen. 40 Jahre Film-Dienst 1947 – 1987, Essen 1987, S. 9.

Anm. 20. Ebd.

Anm. 21. Christian Kuchler, Kirche und Kino. a.a.O. S. 89.

Anm. 22. Auf Einrichtungen wie diözesane Medienzentralen oder Katholisches Filmwerk kann hier nur hingewiesen werden.

Anm. 23. Siehe: Christian Kuchler, Kirche und Kino, a.a.O. 151-163. Vgl. auch Thomas Schatten, 50 Jahre film-dienst, a.a.O., S. 78-82.

Anm. 24. Reclams Lexikon des deutschen Films. Stuttgart 1995. Stichwort: Die Sünderin. Zitiert nach Thomas Schatten, 50 Jahre film-dienst, a.a.O., S. 79.

Anm. 25. Filmdienst. Lieferung 5 des Jahres 1951, 2.2.1951. Zitiert nach Thomas Schatten, 50 Jahre film-dienst, a.a.O., S. 79.

Anm. 26. Siehe: Christian Kuchler, Kirche und Kino, a.a.O., S. 175-205.

Anm. 27. Zitiert nach Wilhelm Bettecken, Dienst am Film – Dienst am Menschen. 40 Jahre Film-Dienst 1947 – 1987, Essen 1987, S. 29. und Thomas Schatten, 50 Jahre film-dienst, a.a.O., S. 80.

Anm. 28. Christian Kuchler, Kirche und Kino, a.a.O., S. 181f. Noch konkreter formulierte das Konzilsdekret „Inter mirifica“: „Es gilt aber auch, das Minderwertige oder Verführerische abzulehnen, ebenso alles, was schlechtes Beispiel gibt, und auch, was gute Darbietungen hindert oder schlecht fördert. Dies geschieht häufig dann, wenn man Geld für Darbietungen ausgibt, die von ihren Veranstaltern lediglich aus Gründen gewinnsüchtigen Profits angeboten werden. Leser, Zuschauer und Hörer dürfen es daher nicht unterlassen, sich rechtzeitig bei den Stellen zu informieren, die dafür zuständig sind, und sie müssen deren Beurteilung nach bestem Wissen und Gewissen befolgen.“ (Nr. 9).

Anm. 29. Kleiner Katholischer Katechismus, Aschendorffsche Verlagsbuchhandlung, Münster 1957, S. 103. (1. Aufl. 1925).

Anm. 30. Thomas Schatten, Geschichte der katholischen Zeitschrift „film-dienst“. Düsseldorf: Thomas Schatten Verlag 1999, S. 80.

Anm. 31. Daniel Polreich, Die katholische Filmarbeit im Bistum Münster. Dialogverlag, Münster 2007, S. 35. (Junges Forum Geschichte 2).

Anm. 32. Thomas Schatten, Geschichte der katholischen Zeitschrift „film-dienst“. a.a.O., S. 80.

Anm. 33. Vgl. Christian Kuchler, Kirche und Kino, a.a.O., S. 204.

Anm. 34. Die Organisation „Office Catholique International du Cinémathographie“ (OCIC) wurde 1928 in Den Haag gegründet und vertritt die Katholische Kirche seit 1935 in allen Bereichen des Films. Seit 2001 firmiert die Vereinigung als SIGNIS, „The World Catholic Association for Communication“. Vgl. dazu die Website www.signis.net

Anm. 35. Vgl. dazu Thomas Schatten, 50 Jahre film-dienst, a.a.O., S. 68-72.

Anm. 36. Beispiele aus dem Bistum Münster bei Daniel Polreich, Die katholische Filmarbeit im Bistums Münster, a.a.O., S. 94-105.

Anm. 37. Uwe Nettelbeck, Der Teufel liebt Nudistenfilmchen. Der katholische „film-dienst“. Porträt einer sonderbaren Zeitschrift. In: DIE ZEIT, Nr. 24, 10. Juni 1966, S. 17f., S. 18.

Anm. 38. Wolf Götz, Schneiden für die Kirche. In: Filmkritik 6 (1962), S. 1. - Gefunden bei Daniel Polreich, Die katholische Filmarbeit im Bistum Münster a.a.O., S. 40, Anm. 75.

Anm. 39. Siehe etwa Film-Dienst 4 (1951), Lieferung 23, S. 1. Ein Überblick findet sich bei Wilhelm Bettecken, Dienst am Film – Dienst am Menschen, a.a.O., S. 20-23.

Anm. 40. Siehe z.B. „Kommentar überflüssig“, Film-Dienst 4 (1951), Lieferung 23, S. 1; „Filmliga – ungesetzlich?“, Film-Dienst 4 (1951), Lieferung 29, S. 1; „Die Kirche an die Filmwirtschaft.“, Film-Dienst 4 (1951), Lieferung 16; „Boshaftes Schweinfurt.“, Film-Dienst 4 (1951), Lieferung 45, S. 1. „Protest-Kongreß gegen Filmliga?“, Film-Dienst 5 (1952), Lieferung 7; „Die Vernunft meldet sich endlich!“, Film-Dienst 5 (1952), Lieferung 13; „Der ‚gekaufte‘ Film-Dienst“, Film-Dienst 5 (1952), Lieferung 15.

Anm. 41. Z.B.: „Boykott von Filmtheatern ist erlaubt. Bedeutsames Gerichtsurteil zum Filmliga-Versprechen.“ Film-Dienst 5 (1952) Lieferung 40, S. 1.

Anm. 42. Exemplarisch: Uwe Nettelbeck, Der Teufel liebt Nudistenfilmchen, a.a.O.

Anm. 43. Eine erste Hinführung: Michael Klöcker, Katholisch – von der Wiege bis zur Bahre. Eine Lebensmacht im Zerfall?, Kösel Verlag, München 1991, S. 239-250.

Anm. 44. Modifizierung der katholischen Filmbewertung? In: „KNA-Informationsdienst“, Nr. 39 vom 26. September 1968, S. 9, Meldung 1909. Zitiert nach Alfred Paffenholz, Katholische Filmbewertung in der Diskussion. In: Communicatio Socialis 2 (1969), S. 5-12, hier: S. 12.

Anm. 45. Wilhelm Schätzler, Krasse Wendung? Vor der Änderung des Wertungssystems der katholischen Filmarbeit. In: Film-Dienst 22 (1969), H. 36, S. 1f. Zitiert nach Thomas Schatten, 50 Jahre film-dienst, a.a.O., S. 133.

Anm. 46. Zitiert nach Thomas Schatten, 50 Jahre film-dienst, a.a.O., S. 131.

Anm. 47. Zitiert nach Thomas Schatten, 50 Jahre film-dienst, a.a.O., S. 105.

Anm. 48. Peter Hasenberg, Von Abwehrgefechten zu Dialogansätzen. Die Auseinandersetzung um Skandalfilme in der katholischen Filmarbeit. In: Communicatio Socialis 28 (1995), S. 8-46.

Anm. 49. Siehe Hans Helmut Prinzler, Siebzig Jahre Filmdienst. Vor Jahren wären die anerkennenden „Kulturellen Kommentare zur katholischen Filmarbeit“ in einer Publikation der Deutschen Bischofskonferenz undenkbar gewesen. Siehe: Visuelle Wahrheiten und diskursive Deutung. Eine Feldbeschreibung katholischer Filmarbeit in Leitgedanken, Arbeitsbereichen und kulturellen Kommentaren. Hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2021, S. 167-177. (Arbeitshilfen: 326).


Literaturverzeichnis

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Brüne, Klaus. Die konservative Filmfeindschaft der Christen. In: Filmdienst der Jugend, Lieferung 1. (Faksimile-Reproduktion bei Wilhelm Bettecken, Dienst am Film – Dienst am Menschen. 40 Jahre Film-Dienst 1947-1987, Essen 1987, S. 9.)

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Polreich, Daniel. Die katholische Filmarbeit im Bistum Münster. Münster: dialogverlag 2007, S. 35 (Junges Forum Geschichte 2).

Prinzler, Hans Helmut. Siebzig Jahre Filmdienst.. https://hhprinzler.de/2017/02/siebzig-jahre-filmdienst (Zugriff 3.5.2022).

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Schätzler, Wilhelm. Krasse Wendung? Vor der Änderung des Wertungssystems der katholischen Filmarbeit. In: Film-Dienst 22 (1969) H. 36, S. 1f.

Willeke, Caspar. Film, Kunst und Moral. Eine wissenschaftliche Darlegung. Katholische Filmhefte Nr. 3. Hrsg. von der Katholischen Filmkommission für Deutschland. Verlag Haus Altenberg, Düsseldorf 1948/1949.

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