Die FSK ähnelt einem Phantom. Die Institution, die sich mit vollem Namen „Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft“ nennt und in diesem Jahr ihren 50. Geburtstag feiert, ist durchaus bekannt, über die innere Struktur und Arbeitsweise findet man aber oft die abenteuerlichsten Legenden und Halbwahrheiten. Meist erscheint die FSK als Einrichtung, die etwas verhindert: Erfahrungen mit ihr machen die jungen Kinogänger in der Regel bei den ersten Kinoerlebnissen, wenn die 10-Jährigen versuchen, doch in den erst „ab 12“ freigebenen Film zu kommen. Auch die Kulturkritiker greifen immer mal wieder die in ihren Augen verhängnisvolle „Zensurpraxis“ auf und verdammen die FSK als Behörde, die ohne gute Gründe Filmkunstwerke zerstückelt.
Rückblende auf die Anfänge
Als Geburtsstunde der FSK gilt der 18. Juli 1949. Damals fand die allererste Filmprüfung im Biebricher Schloss in Wiesbaden statt: „Intimitäten“ von Paul Martin mit Viktor de Kowa und Camilla Horn erhielt