Wer hätte das gedacht? Noch vor einigen
Wochen führte das Autokino in Deutschland ein Nischendasein. Es gibt zwar eine
treue Fangemeinde, aber die ist überschaubar und reicht normalerweise gerade,
um bundesweit fünf Autokino-Spielstätten einen Ganzjahresbetrieb zu ermöglichen.
Dazu kommen noch einige Autokinos, die nur in den wärmeren Monaten geöffnet
sind. 2019 zählte die Filmförderungsanstalt bundesweit 18 Autokino-Leinwände,
15 Jahre zuvor waren es noch 38. Doch seit die Coronavirus-Pandemie alle
Vorführungen in festen Kinogebäuden sowie zahllose andere kulturelle Angebote
gestoppt hat, gewinnt das Filmesehen aus dem Personenwagen neue Attraktivität.
Von Marl bis Leipzig, von Güstrow bis Titisee-Neustadt
machen derzeit Autokinos auf, weitere Initiativen arbeiten an entsprechenden
Plänen. Rund 30 Autokinos haben seit dem Ausbruch der Seuche den Betrieb
aufgenommen. Der Verband der Filmverleiher verzeichnet aktuell etwa 80
Standorte, die ein Autokino betreiben oder vorbereiten. Einen großen weißen
Fleck weist in dieser Hinsicht nur Bayern auf, wo die Behörden zum Leidwesen
der Autokino-Enthusiasten an ihren rigiden Corona-Beschränkungen festhalten. Am
Widerstand skeptischer Behörden scheitern derzeit aber auch andernorts Autokinopläne,
etwa für die Trabrennbahn in Hamburg-Bahrenfeld.
Die technische Basis fürs Stillen des
Kinohungers muss zügig geschaffen werden
Angesichts des Kinohungers sieht sich die
Bundesnetzagentur in Bonn mit einer Rekordzahl an Anträgen auf Erteilung von
Funkfrequenzen konfrontiert, die benötigt werden, um das Tonsignal des Films in
die Autoradios zu übertragen. Seit dem 1. März 2020 hat die Agentur in 64
Fällen Frequenzen für den Betrieb von Autokinos zugeteilt. „Davon entfallen elf
auf Baden Württemberg, eine auf Bayern, eine auf Hamburg, zwei auf
Mecklenburg-Vorpommern, fünf auf Niedersachsen, 39 auf Nordrhein-Westfalen,
drei auf Rheinland-Pfalz, eine auf Sachsen und eine auf Thüringen“, berichtet
Pressesprecher Fiete Wulff.
In jedem Fall muss durch eine Prüfung
ausgeschlossen werden, „dass durch einen Betrieb im Autokino zum Beispiel
sicherheitsrelevante Frequenznutzungen zum Beispiel im Flugverkehr gestört
werden können.“ Es lägen noch zahlreiche weitere Anträge vor, die nun zügig
bearbeitet würden. Bei der Netzagentur gehen außerdem laut Wulff inzwischen
auch Anfragen
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