Den Anfängen wehren

Die deutsche Filmszene kann sich um die Herausforderung durch den Kulturkampf von Rechts nicht länger herumdrücken

Veröffentlicht am
13. November 2019
Diskussion

Heftige Proteste der deutschen Filmszene gegen Hans Joachim Mendig, den Geschäftsführer der hessischen Filmförderung, haben kürzlich zu dessen Rücktritt geführt. Der Grund dafür waren massive Rücktrittsforderungen gegen Mendig nach dessen Treffen mit dem AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen. Der Austausch war zwar als „privat“ etikettiert, in Absprache mit Mendig in den sozialen Netzwerken aber öffentlich verbreitet und als „angeregter und konstruktiver politischer Gedankenaustausch“ kommentiert worden. Mit Mendigs Rücktritt ist es allerdings nicht getan. Die deutschen Film- und Kulturschaffenden müssen vielmehr dringend klären, wie sie künftig mit dem wachsenden rechtspopulistischen Einfluss auf die Kulturpolitik umgehen wollen. Der Filmkritiker Rüdiger Suchsland, einer der Initiatoren der „Erklärung der Filmschaffenden“, in der Mendigs Rücktritt gefordert und die von über 600 Filmschaffenden unterschrieben wurde, fordert eine klare Positionierung gegen die die kulturelle Offensive von Rechtsaußen.


Ein Gedankenspiel: Könnte Leni Riefenstahl, wenn sie heute noch leben würde, in Deutschland eigentlich erfolgreich Filmförderung beantragen? Was spräche prinzipiell dagegen, einen neuen Riefenstahl-Film zu finanzieren? Eine erfahrene Regisseurin, der man die ästhetisch-künstlerische Begabung nicht absprechen kann. Die international berühmt und preisgekrönt ist, mit großen handwerklichen Fähigkeiten und überdies gut vernetzt. Ein hohes Publikumsinteresse wäre zu erwarten, ebenso die Teilnahme an internationalen Filmfestivals.

Zugegeben: Dieses Gedankenspiel ist gewollt provokativ. Keinem amtierenden deutschen Filmförderer soll unterstellt werden, dass er Riefenstahl gerne fördern wollte. Die Frage ist vielmehr, mit welcher Begründung dies unter den aktuellen Verhältnissen verweigert werden könnte. Denn die geltenden Kriterien fragen vor allem nach ökonomischer Effizienz und vermutetem Publikumszuspruch, zudem nach den Fähigkeiten der Macher. Wonach zumeist nicht gefragt wird, ist hingegen die Haltung eines Projekts, welche Wirkung ein Film auf die Zuschauer haben wird. Salopp gesagt: Ob er gesellschaftlich gewollt ist.

Wie es um die Kriterien der Filmförderung bestellt ist

Diese Fragen sind gefährlich. Denn es geht hier keinesfalls darum, irgendeiner Form von Zensur das Wort zu reden. „Zensur findet nicht statt“, heißt es unmissverständlich in Art. 5 des Grundgesetzes, und das ist gut so. Verboten werden soll also nichts! Sehr wohl aber darf man unter neuen Vorzeichen fragen, was aktiv gefördert werden soll, und warum? Auch soll hier keinem „Inhaltismus“ das Wort geredet werden. Unausgesprochenes Staatskino aus „bedeutungsvollen“ oder „wichtigen“ Stoffen gibt es schon genug, und mit mehr als mäßigem Ergebnis, künstlerisch wie pädagogisch und ökonomisch.

Was aber diskutiert werden muss, auch im Hinblick auf Filmszene und Filmförderung, ist die Frage, wie eine demokratische Gesellschaft mit ihren Feinden umgeht, mit Menschen und Ideologien, die es auf die Zerstörung der offenen Gesellschaft und ihrer Institutionen abgesehen haben, die Hass und Rassismus predigen? Die Vielfalt durch Homogenität, Offenheit durch Abschottung ersetzen wollen? Dahinter steckt die Frage, wann Freiheit an Grenzen stößt, wann sie in Gefahr läuft, ihre eigenen Grundlagen zu untergraben, und wie sie darauf reagieren kann. Gibt es Freiheit auch für die Feinde der Freiheit? Und was bedeutet das für die Filmszene?

Solche Fragen sind nicht aus der Luft gegriffen. Zwar steht der Praxistest unseres Gedankenspiels vorläufig noch aus, denn es gibt zurzeit keinen faschistischen Filmemacher, der in Deutschland Filmförderung beantragt. Bis dies geschieht, ist es aber womöglich nur eine Frage der Zeit. Spätestens dann wird sich die Filmszene positionieren müssen.

Die extreme Rechte sieht Kultur als Waffe an

Denn seit längerer Zeit wird der politische Angriff der neuen extremen Rechten auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik auch von einer kulturellen Offensive begleitet. Die AfD, die vom Verfassungsschutz beobachtet, von Regierungspolitikern als „politischer Arm des Rechtsterrorismus“ bezeichnet und vom Parteichef der GRÜNEN als „eine faschistische Partei“ bezeichnet wird, sitzt in den Parlamenten. Dadurch hat sie Zugriff auf die Kulturausschüsse und Anspruch auf die entsprechenden Abgeordnetenrechte. In Parlamenten wird von den AfD-Abgeordneten mit unmissverständlich rassistischem Unterton nach dem Anteil „deutscher Mitarbeiter“ oder „Migrationshintergründen“ in Institutionen gefragt, und in Kulturausschüssen wird die Streichung von Fördergeldern beantragt.

Die extremen Rechten sehen Kultur als Waffe an, mit der Diskurse besetzt und Debatten verschoben werden sollen, um der liberalen Mehrheitsgesellschaft die kulturelle Hegemonie streitig zu machen. Der demokratische Konsens soll verändert werden. Mit einer Strategie der Instrumentalisierung von Kultur zur gezielten Provokation und Wortergreifung sollen bestimmte Themen und Inhalte enttabuisiert und demokratische Selbstverständlichkeiten infrage gestellt werden. Die politische Debatte soll radikalisiert werden. Strategisches Ziel ist nicht allein Einschüchterung, sondern Agenda-Setting. Dadurch sollen gesellschaftliche Diskurse systematisch verändert werden.

Inhaltlich vertritt die AfD, so die Historikerin Manuela Lück in einer von der Heinrich-Böll-Stiftung veröffentlichten Studie zur Kulturpolitik der AfD einen nationalkonservativen, avantgarde-feindlichen Kunst- und Kulturbegriff. Kunst solle danach „ein gutes Gefühl für deutsche Geschichte hinterlassen“, und „der Nationalbildung dienen“. Die AfD vertrete einen „ausschließenden Kulturbegriff“, der das Eigene mit Begriffen wie „Heimat“, „Identität“ und „deutsche Leitkultur“ überhöhe.

Was im Theater schon gang und gäbe ist – und dort die Gegenbewegung „Erklärung der Vielen“ provozierte, könnte bald auch dem deutschen Film und seinen Institutionen drohen. Theater werden mit Anzeigen „wegen Verleumdung und Volksverhetzung“ unter Druck gesetzt, Aufführungen von der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ gestört. Vergleichbares hört man auch vereinzelt von Kinobetreibern im Osten, die den Rechten missliebige Filme zeigen.

Eindeutige und weniger eindeutige Reaktionen

Es stellt sich die Frage, wie eine offene Gesellschaft auf solche Herausforderungen reagiert. Der Fall des hessischen Filmfunktionärs Hans Joachim Mendig ist insofern in vielfacher Hinsicht ein Meilenstein. Denn erstmals kam es hier zu einer ebenso breit gefächerten wie inhaltlichen Reaktion der Filmszene. Über 600 Filmschaffende, darunter viele Prominente, die alle Gewerke, aber auch sehr unterschiedliche Filmstile, Haltungen und Generationen repräsentieren, forderten Mendig zum Rücktritt auf. Erst als auf diese Weise eine Öffentlichkeit hergestellt war, gab es Handlungsdruck auf das zuständige Ministerium, das in der Sache längst informiert war, sich aber abwartend verhielt.

Nicht alle Reaktionen waren ähnlich eindeutig. Abgesehen davon, dass es sechs Wochen dauerte, bis die überregionalen Medien über den Fall berichteten, zeigte sich ein weiteres Mal, dass nur klare, dabei möglichst breit unterstützte Stellungnahmen in der Öffentlichkeit überhaupt einen Effekt haben. Erklärungen hinter verschlossenen Türen blieben dagegen ebenso wirkungslos wie vorsichtige Nachfragen oder Bitten um Erklärung, wie sie die hessischen Filminstitutionen in internen Schreiben oder die Deutsche Filmakademie in Ergänzung der „Erklärung der Filmschaffenden“ formuliert haben.

Denn welche Erklärung hätte es im Fall Mendig denn sein können? Wie ließe sich ein „konstruktiver politische Meinungsaustausch“ mit einem erklärten Feind kultureller Vielfalt und offener Kultur so rechtfertigen, dass die Deutsche Filmakademie zufriedengestellt worden wäre und Mendig die Leitung einer Position mit hohen Anforderungen an Überparteilichkeit und Offenheit für vielfältige künstlerische Positionen weiter anvertraut hätte werden können?

Der Fall Mendig ist auch hierin ein Symbolfall, weil er hilft, ein paar Dinge, die oft vermischt werden, auseinanderzuhalten. Das dem Anschein und der Behauptung nach nur Private wurde politisch durch die Bildpolitik auf Instagram, die alle drei Akteure nachweislich billigten und beförderten.

Das Ziel: die Abwicklung der Demokratie

Die im Grundgesetz-Artikel 5 garantierte Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Dazu gehört das Bemühen um Dialog, um Austausch und Aufklärung von Sachverhalten – klassische Tugenden liberaler demokratischer Bürgerlichkeit.

Aber Dialog ist nur möglich, wo Aufklärung das Ziel ist. Dialog misslingt, wenn ein Gespräch nur das Ziel verfolgt, die demokratischen Voraussetzungen des Dialogs zu beschädigen. Genau das aber ist das Ziel des ultrarechten Diskurses: Man will keine Aufklärung, sondern sich selbst als Opfer des Bemühens um Aufklärung inszenieren und diese Aufklärung damit ins Leere laufen lassen. Am Horizont solcher Polarisierung wird Demokratie zum Problem, nicht die Irrationalität, die öffentlich zu artikulieren sie gestattet. Die AfD inszeniert sich als Opfer der Demokratie, die sie erst ermöglicht. Das kulturpolitische Projekt der neuen Rechten zielt auf Demokratie-Abwicklung.

Soll man als Kulturfunktionär, als Lobbyist oder Filmschaffender also das offizielle Gespräch mit der AfD suchen, über das gesetzlich gebotene Mindestmaß hinaus? Man muss doch offen sein, oder?

Vielleicht muss eine ganz andere Frage gestellt werden: danach, wo Offenheit endet und die Wehrhaftigkeit einer Demokratie beginnt. Gibt es nicht rote Linien, mit denen eine Demokratie funktionsfähig gehalten wird, und werden diese nicht tagtäglich von der AfD und ihren außerparlamentarischen Verbündeten bei den Identitären, den Wutbürgern der Pegida, den Salonfaschisten aus Schnellroda oder diversen Neonazi-Netzwerken überschritten?

Was also tun? Der Fall Mendig ist auch deshalb ein Meilenstein, weil er diese Frage mindestens zum Teil beantwortet. Denn hier wurde endlich die Angst überwunden: die Angst vor den Rechten, aber auch die vor möglichen Sanktionen durch die Filmförderung. Immerhin wurde ein amtierender Förderchef direkt angegangen und die Zusammenarbeit mit ihm aufgekündigt. Es kam zu einer sehr schnellen Solidarisierung. Damit wurde ein klares Zeichen gesetzt.

Das Problembewusstsein in der Branche ist geschärft

Der Fall Mendig hat weitere Folgen: Er hat das grundsätzliche Problembewusstsein geschärft, bei allen Akteuren, bei den Kulturpolitikern und bei den öffentlichen Amtsträgern. Jeder Kulturfunktionär muss es sich nun dreimal überlegen, welche Kontakte in welcher Form mit der AfD überhaupt legitim und politisch möglich sind. In Zukunft wissen andere Filmfunktionäre, Förderchefs und ihre Referenten und Mitarbeiter, was sie nicht tun dürfen. Sie wissen, wo die Grenze liegt.

Muss man mit Rechtsextremen reden? Warum eigentlich? Und wann beginnt man, dadurch als Feigenblatt missbraucht zu werden und das Geschäft der Rechtsextremen zu besorgen? Um die Antwort auf solche Fragen kann sich die deutsche Filmszene nicht länger herumdrücken.Damit tut sie sich nicht leicht. Denn gerade die merkwürdige Karriere von Hans Joachim Mendig zeigt, dass die deutsche Filmförderung den erklärten Anspruch einer Förderung besonderer kultureller Qualität und einer breiten Vielfalt filmischer Ausdrucksformen längst aufgegeben hat. Stattdessen dominiert die unausgesprochene Agenda der Förderer, eine stark verengte Vorstellung von Film, nach der dieser am besten entweder Massenunterhaltung vulgär populistischer Art zu sein hat oder jener knallig-banalen Boulevardstoffe wie „Ich war noch niemals in New York“, der recht unverblümt an die Revuefilme der Ufa anknüpft. Oder eine Illustration vermeintlich bedeutender Inhalte. Im deutschen Kino werden „große“ Ereignisse illustriert und „wichtige“ Bücher verfilmt – um dadurch so etwas wie eine gesellschaftliche Sinnstiftung zu leisten. Verbunden mit einem recht naiven Neoliberalismus, der von ökonomischer Effizienz und einer (durch Tatsachen ungedeckten) Publikumserfolgserwartung getragen ist.

Neue Grundsätze für die Filmförderung sind notwendig

Genau darum tut sich die deutsche Filmszene so schwer, den Rechten argumentativ entgegenzutreten. Offenbar glauben viele tatsächlich, dass man mit den Rechten schon fertig werde, wenn das letzte anti-faschistische Buch im fernsehtauglichen Stil adaptiert ist: von der „Deutschstunde“ bis zur „Schachnovelle“, um aktuelle Beispiele zu nennen.

Solch eine unausgesprochene Agenda und die dazugehörige Denkstruktur – Kino als entweder „mainstreamige“ Unterhaltung oder illustrierter Inhaltismus, nicht aber Kunst –, die viele Förderer prägt (und eine Figur wie Mendig überhaupt möglich machte) liegt zumindest formal auf Linie mit vielen AfD-Vorstellungen von zu fördernden Filmen.

Dies alles aber kann gerade den deutschen Filmförderern nicht recht sein. Es ist nicht im Sinn der Filmpolitiker demokratischer Parteien, dass deren filmpolitische Grundsätze sich nicht klar genug von den entsprechenden AfD-Positionen zur Filmförderpraxis absetzen. Genau das ist aber nötig: Mehr politische Klarheit, mehr Bereitschaft zum künstlerischen Experiment, zur Kunst mit offenem Ausgang, weniger Sinnstiftungskino, weniger Effizienz und Zuschauermasse als Kriterium.

Den Angriff der AfD auf die offene Gesellschaft wird man nur abwehren, wenn man selbst wieder mehr Mut zur Offenheit findet. Wenn der verengte Begriff von Kino und filmischer Qualität durch einen weiten Begriff ersetzt wird, wenn Film weder auf schnödes Standortmarketing noch auf eine irgendwie pathetisch aufgeladene „nationale Aufgabe“ reduziert wird.

Kunstförderung und Filmbildung

Was muss nun geschehen? Es darf nicht so weitergehen wie bisher, das hat der Fall Mendig gezeigt. Er hat aber auch deutlich gemacht, dass es nicht so weitergehen muss.

Die Kulturpolitik muss den von ihr mit der Abberufung Mendig nur symbolisch eingeschlagenen Weg zu Ende gehen. Es ist nicht damit getan, einen Funktionär abzusetzen, der sich ungeschickter verhalten hat als andere. Und ansonsten weiterzumachen wie gehabt.

Gegen das Agenda-Setting der AfD im Filmbereich hilft nur ein deutliches Bekenntnis zur Filmkultur, zu Ästhetik und Bildung! Avanciertes, anspruchsvolles Verständnis von Film und Kino darf nicht länger schädlich sein. Und anstandsloses Mitschwimmen im Strom der Filmförderverwaltung nicht länger die Norm. Wünschenswert ist es, eine wirklich unabhängige kulturelle Filmförderung in den Bundesländern zu gründen, die die gesetzliche Kulturhoheit (nicht Kulturwirtschaftshoheit) der Länder gegenüber dem Bund mit Substanz füllt und damit ein Beispiel für bessere, mutigere und womöglich damit sogar auch ökonomisch erfolgreichere Filme gibt. Zweck von Filmförderung sollte es sein, künstlerische Qualität gegenüber dem Markt zu sichern, nicht den Markt durch Durchregulierung und Dauersubventionierung abzuschaffen, ohne damit Kunst zu erzeugen.

Hinzu kommt die Aufgabe, Filme und das Kino kommenden Generationen zugänglich zu machen und durch Bildung zu vermitteln. Darin müsste vor allem auch die Aufgabe von „Vision Kino“ bestehen, der 2005 gegründeten Initiative öffentlicher und privater Institutionen zur Film- und Medienbildung. Genau dies forderten in einem offenen Brief kürzlich fünf Verbände der deutschen Filmszene, die sich über die Entwicklung dieser Institution sorgen. Dies wäre eine nächste Gelegenheit für politische Entscheidungsträger, Klartext zu sprechen

Eine zweite Aufgabe ist es, die momentane Mobilisierung der deutschen Filmszene aufrecht zu erhalten und zu nutzen. Sich untereinander zu solidarisieren, war der wichtigste Schritt. Erfolgreiche Bündnisse wie „Die Vielen“ sind geeignet, um dem Kulturkampf von Rechts entgegenzutreten und rechte Diskurse zu bekämpfen und auszugrenzen. Die Mehrheit der gesellschaftlichen Mitte darf sich von rechten Angriffen nicht beirren lassen, sondern muss laut und sichtbar bleiben.

Das gilt auch für die Medien. Sie haben den Aufstieg der Neuen Rechten gefördert, indem sie deren Vertretern in Talkshows und durch sensationsheischende Berichterstattung ein breites Forum geboten haben. Die Spektakelgesellschaft fordert ihren Tribut.

Nun, da sie in den Parlamenten sitzen, begegnen viele Medien der AfD mit einer falschen Legalitätserwartung: Sie seien schließlich gewählt, also müsse man sie auch „gleich“ behandeln. Ihr radikalistisches Ungestüm werde sich im parlamentarischen Alltag schon abschleifen. Und wenn nicht? Dann wird das Argument kommen, dass man die AfD koalitionär einbinden müsste. Das hat Franz von Papen auch gedacht.

Manche werden derartige Vergleiche als Hysterie abtun. Aber wer so argumentiert, sollte auch Belege dafür bringen können. Doch alle Beispiele, ob historisch oder gegenwärtige in anderen Ländern, belegen anderes: Weder die FPÖ noch die Front National noch Orban oder Erdogan sind mit der Zeit zahmer geworden. Im Gegenteil: Sie haben die politische Kultur wie die sie hofierenden Medien radikal beschädigt und die Kunst in ihren Ländern in prekäre Verhältnisse oder außer Landes getrieben.

Wir sollten das in der Bundesrepublik verhindern. Darum ist es nötig, auch im Filmbereich ein Netzwerk gegen Rechts zu bilden, um den Anfängen der kulturellen Offensive der Rechtsextremen entgegenzutreten. Um rechtes Gedankengut und Ideen, die diesem Vorschub leisten, im Filmbereich zu bekämpfen. Um auch in Zukunft gegen die personelle Unterwanderung der Institutionen gewappnet zu sein. Nicht jeder wird es der freiheitlichen Mehrheit so leicht machen wie der Funktionär aus Hessen.



Foto: Aus Leni Riefenstahls "Triumph des Willens"/Friedrich Wilhelm Murnau Stiftung


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